Achten Sie auf die Ausbildungsstätte
Lehrlinge, die in einem Betrieb lernen, der Filialen oder mehrere Standorte hat, sollten darauf achten, dass im Lehrvertrag der Standort der konkreten Ausbildungsstätte angegeben ist. An anderen, nicht vereinbarten Standorten, dürfen Lehrlinge nicht eingesetzt werden.
Ein weiterer Tipp der AK OÖ für Lehrlinge: Fertigen Sie gleich, nachdem der Lehrvertrag unterschrieben ist, eine Kopie davon an. Es dauert nämlich einige Zeit, bis der Lehrvertrag geprüft ist und Sie Ihre Ausfertigung erhalten.
Wichtig ist es auch, eine Erkrankung oder eine sonstige Dienstverhinderung umgehend dem Lehrberechtigten bzw. dem Ausbilder zu melden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben (schwere Pflichtverletzung) riskieren Lehrlinge eine vorzeitige Auflösung ihres Lehrverhältnisses (Entlassung). Und achten Sie auch darauf, dass die im Lehrvertrag eventuell vereinbarten Ausbildungsverbundmaßnahmen termingerecht durchgeführt werden.