Wie Sie sich vor Verlust Ihrer Anzahlungen schützen können
Vorsicht: Die beste Absicherung gegen einen Konkurs der Baufirma ist, keine Vorauszahlungen zu leisten und nur nach Baufortschritt zu bezahlen, so die Profis der AK Oberösterreich. Besteht das Unternehmen jedoch auf die Vorauszahlung, wird diese in manchen Fällen durch eine Bankgarantie abgesichert. Diese gilt aber nicht für den klassischen Generalunternehmervertrag, bei dem der Kunde das Grundstück zur Verfügung stellt und eine Baufirma als Generalunternehmen das Haus errichtet, sondern nur für jene Konsumenten, die von einem Unternehmer ein vorgeplantes Haus samt Grundstück erwerben. Kalliauer: „Das ist völlig unverständlich. Auch ein Generalunternehmer, der eine Vorauszahlung verlangt, soll verpflichtet sein, diese durch eine Bankgarantie zugunsten der Kunden abzusichern.“
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Ratgeber als Finanzierungshilfe
Zunehmende Beschwerden über Firmen, die Vollwärmeschutz anbieten
Aber auch Baumängel können die Verbraucher in Schwierigkeiten bringen: Hier verzeichnen die AK-Experten vor allem beim Thema Vollwärmeschutz einen massiven Anstieg der Beschwerden. Durch die öffentliche Förderung von energiesparender Bauweise und thermischer Sanierung boomt die Branche. Immer mehr Firmen bieten diese Arbeiten an und führen sie häufig unter großem Zeitdruck durch. Nicht alle verfügen über die erforderliche Erfahrung und den finanziellen Rückhalt, um auftretende Mängel rasch und sicher beheben zu können. Kalliauer: „Wir raten, vor Vertragsabschluss unbedingt einen Haftrücklass zu vereinbaren.“
Ein weiteres Problemkind sind Kostenvoranschläge. Sie werden häufig weit überschritten. „Manche Angebote vermitteln den Eindruck, dass die veranschlagten Kosten unrealistisch niedrig berechnet wurden, um seriös kalkulierende Mitbewerber zu unterbieten“, kritisiert Kalliauer. Er will Betroffenen, sich an die AK zu wenden, hier helfen und „ überprüfen, ob bei Kostenüberschreitungen auch wirklich alles rechtens war.“