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Das Volumen der Anwartschaften, das sind die durch die Betrieblichen Vorsorgekassen verwalteten Ansprüche der Anwartschaftsberechtigten, betrug Ende Juni 2009 insgesamt
2.459,49 Millionen Euro. Es konnte ein Zuwachs von 340,56 Millionen Euro oder 16,1 Prozent gegenüber Ende Dezember 2008 ausgewiesen werden.
Gesetzlich verpflichtend ist es eine Kapitalgarantie zu gewähren, um die Anwartschaftsberechtigten vor dem Verlust der monatlich vom Arbeitgeber einbezahlten Beiträge (1,53 Prozent vom Bruttogehalt plus Sonderzahlungen) zu schützen. Die Rücklage für die Garantie machte zum Ende Juni 2009 einen Wert von 2,66 Millionen Euro aus - das sind 0,65 Millionen Euro oder 32,3 Prozent mehr als Ende Dezember 2008.
Im Bereich der Veranlagungen wurde die im Vorquartal eingeleitete Trendumkehr zurück zur indirekten Veranlagung erneut bestätigt. In den davor liegenden Quartalen war nämlich – offenbar im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise – eine stetige Tendenz zur direkten Veranlagung festgestellt worden. Konkret waren Ende Dezember 2008 noch 49,7 Prozent der Gelder direkt veranlagt (z. B. bei Banken), Ende Juni 2009 sind nun nur mehr 45,7 Prozent des Vermögens der Veranlagungsgemeinschaften direkt veranlagt.
Die Bilanzsumme der neun Kassen wies zum 30.06.2009 ein Volumen von 2.508,71 Millionen Euro aus, gegenüber Ende Dezember 2008 bedeutete dies einen Anstieg um 333,83 Millionen Euro oder 15,3 Prozent. Das entspricht einem Anteil von 0,2 Prozent der Bilanzsumme aller meldepflichtigen Kreditinstitute in Österreich.
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