Manfred Ulreich: Seit 1. September 2005 können Bausparverträge auch für Bildung und Pflege verwendet werden. Kunden ist es möglich, Ansparverträge für Pflegemaßnahmen, prämienunschädlich auch vor Ablauf der sechsjährigen Kündigungsfrist, einzusetzen.
Biallo.at: Habe ich nach Ablauf eines Bausparvertrages auch Anspruch auf ein Bauspar-Darlehen, um damit Pflegeleistungen zu finanzieren?
Ulreich: Natürlich! Gerade hier sehen wir für die Zukunft auch ein sehr großes Potenzial. Altersvorsorge und Pflege, das sind Themen, die uns alle bei steigender Lebenserwartung und Unsicherheit über die Höhe der staatlichen Pension oder Zusatzpension immer mehr beschäftigen werden. Kreative zukunftsorientierte Modelle sind hier gefragt! Die Bausparkassen haben jedenfalls ihre Bereitschaft zur Mitgestaltung bekundet.
Biallo.at: Wie erfolgt die Besicherung von Darlehen zur Finanzierung von Pflegeleistungen?
Ulreich: Darlehen für Pflegeleistungen werden mit den gleichen Besicherungserfordernissen verbunden, wie sie bisher schon für unsere Bauspardarlehen zur Anwendung kommen. Wir gewähren Darlehen ohne grundbücherliche Sicherstellung bis zu einem Betrag von 22.000 Euro pro Person und grundbücherlich besicherte Finanzierungen bis zu einer Darlehenshöhe von 150.000 Euro. Ich denke, dass ein Bauspardarlehen mit der Sicherheit der sechprozentigen Zinsatzsatzobergrenze und der damit verbundenen Planbarkeit der Kosten gerade auch im Pflege-Bereich überaus wertvoll ist.