Betriebliche Kollektivversicherung als Alternative zur Pensionskasse
Optimale Altersvorsorge beginnt mit der Geburt
Interview mit Präsident Karl Blecha
„Alte Pensionskasse ist tot!“
In eigener Sache
Biallo.at mit erweitertem Spektrum
Biallo.at: Wenn ich bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen habe - kann ich den auch für Pflegekosten nützen?
Ulreich: Ja. Das gilt auch für jene Verträge, die vor dem September 2005 abgeschlossen wurden.
Biallo.at: Bis zu welchem Alter kann ich einen Bausparvertrag abschließen, den ich für Pflegeleistungen nützen möchte?
Ulreich: Wir sehen bei Bausparverträgen keine Altersgrenzen vor. Gleiches gilt für Bauspardarlehen, die ausreichend hypothekarisch besichert sind.
Biallo.at: Was ist, wenn ich das angesparte Geld vor Ablauf meines Bausparvertrages zur Finanzierung einer Pflege brauche? Muss ich dann die bereits erhaltenen staatlichen Prämien an das Finanzamt zurückzahlen?
Ulreich: Nein, wenn das Bausparguthaben widmungsgemäß verwendet wird, nicht.
Biallo.at: Kann ich die Mittel aus meinem Bausparvertrag auch für die Pflege von Angehörigen, etwa Eltern, Großeltern bzw. Kinder verwenden?
Ulreich: Ja, der Einsatz eines Bausparvertrages für Pflegezwecke ist auch für nahe Angehörige möglich. Darunter fallen (Ehe-)Partner, Pflegekinder und Pflegeeltern, alle Angehörigen in direkter Linie (Eltern, Kinder, Großeltern), Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten und jeweils deren (Ehe-)Partner.
Biallo.at: Gibt es Vorschriften, wofür Bausparmittel unter dem Titel Pflege eingesetzt werden müssen, oder ist der Bausparer hier beim Einsatz der Gelder frei in seiner Entscheidung?
Ulreich: Die Maßnahmen der Pflege sind im Bausparkassengesetz (Paragraph 1, Absatz 5) näher beschrieben. Dazu zählen die Ausgaben für die Betreuung und Hilfe sowie die medizinische Behandlung des pflegebedürftigen Bausparers oder naher Angehöriger, der entstehende Verdienstentgang aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen sowie die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten. Neben vorzulegenden Belegen für die Kosten ist hier jeweils ergänzend die Pflegebedürftigkeit zu erklären.