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Atomkatastrophe
 
24.04.2011

Als Mit-Unternehmer in Erneuerbare Energien investieren

 

Für viele Anleger stellt sich nun die Frage, wie man an einer zukünftig positiven Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien partizipieren kann. Die Antwort ist nicht ganz einfach, da es unterschiedliche Wege und Beteiligungsmöglichkeiten gibt.

Sofern man sich direkt an einem ganz konkreten Projekt beteiligen möchte, bieten geschlossenen Beteiligungsfonds eine Möglichkeit. Bei diesen Investments wird man als Anleger unternehmerisch tätig, indem man Mitgesellschafter (Kommanditist) einer Gesellschaft (idR. GmbH & Co. KG) wird. Zwar haftet man dann üblicherweise im Ausmaß der getätigten Einlage, jedoch ist man mit vielen anderen – meist persönlich nicht bekannten – Anlegern in dieser „Zweckgesellschaft“ investiert und trägt gemäß der jeweiligen Beteiligungshöhe auch direkt an der gesellschaftlichen Entscheidungsfindung bei.

So werden Sie als Mitgesellschafter gefordert

So ist jeder Anleger einer geschlossenen Beteiligung zumindest einmal im Jahr aufgefordert, seinen unternehmerischen Pflichten gemäß dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag nachzukommen. Diesbezüglich erhält man einen Rechenschaft- und Gesellschaftsbericht und soll zumindest die Geschäftsführung entlasten oder etwa den Abschlussprüfer bestimmen.


Als klassischer Mitunternehmer sollte man jedoch bei Beteiligungsabschluss das Projekt bereits sehr genau kennen. Immerhin gibt es bei öffentlichen Angeboten umfassende Beteiligungsprospekte, in denen sämtliche Chancen und Risiken angeführt werden. In diesen Unterlagen kann man sich ganz konkret über das jeweilige Projekt informieren und im Rahmen von Prognoserechnungen und Sensitivitätsanalysen umfassende Berechnungsbeispiele einsehen. Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien erstrecken sich hier von Biomassekraftwerken über Windparkanlagen bis zu Solarparks. In der Regel handelt es sich aber immer um ganz konkrete Projekte, sofern keine „Blind-Pool-Beteiligungen“ aufgelegt werden.

Worauf Sie genau achten sollten

So interessant diese geschlossenen Beteiligungsmöglichkeiten auch sind, so komplex und langfristig ist auch deren Ausrichtung. Als Mitgesellschafter gelten jedenfalls bestimmte Kündigungsmodalitäten, die durchaus erst nach 15 bis 20 Jahren die Möglichkeit eines Ausstiegs bieten. Zudem ist in den Gesellschaftsverträgen auch immer die Modalität des Ausstiegs bzw. der Auszahlung des Anteilswertes und dessen Bewertungsbasis geregelt, sodass auch hier eine genaue Analyse des Beteiligungsmodells im Vorfeld erfolgen sollte. Weiter ist zu erwähnen, dass das Risikoprofil gegenüber breit diversifizierten Investments durchaus höher einzustufen ist, da man direkt in einem konkreten Projekt investiert ist.

Zudem kann es vorkommen, dass die Initiatoren von solchen Beteiligungsmodellen aus Sicht der Kosten ein spezielles Klientel ansprechen möchten und dies durch hohe Beteiligungssummen (z.B. ab 3,0 Millionen Euro) erreicht. Man sollte als Anleger schon über ausreichend Kapital verfügen, um eine eigenständige Diversifika-tion an Projekten realisieren zu können, da bei sehr geringen Beteiligungssummen meistens auch höhere Kosten mit diesen Beteiligungen verbunden sind. Immerhin ist ein spezielles Beteiligungsunternehmen zu gründen und meist auch ein Treuhänder zu involvieren, was in Summe einiges an Kosten verursacht.

Denken Sie auch an die Besteuerung

Bei den geschlossenen Beteiligungsprojekten ist zudem zu beachten, dass diese nicht wie Wertpapiere besteuert werden. In der Regel erzielen Anleger bei Solar-, Windkraft- oder Biomassebeteiligungen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, die im Rahmen einer Steuererklärung zu deklarieren sind.

Somit ist auch mit zusätzlichen Kosten für den Steuerberater zu rechnen, da kein automatischer Steuerabzug erfolgt. Ebenfalls ist anzumerken, dass geschlossene Beteiligungen über keine tägliche Kursbildung verfügen. Dies hat den Vorteil, dass Marktschwankungen nicht unmittelbar im täglichen Kurs wiedergegeben werden, sondern das Projekt an sich in der Bewertung stabil bleibt. All diese Kriterien sollten bei einer Beurteilung des jeweiligen Projektes mit in die Waagschale geworfen werden. Immerhin bindet man sich für einen meist sehr langen Zeitraum ohne große Ausstiegsmöglichkeiten.
 

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