Auffällig ist, dass Banken immer neue und voneinander abweichende Gebühren einheben und dadurch die Vergleichbarkeit immer weniger gegeben ist. Die BAWAG P.S.K. verrechnet beispielsweise für neue Fixzinsvereinbarungen eine Gebühr in Höhe von einem Prozent des aushaftenden Saldos.
Biallo-Tipp: Konsumenten sollten sich daher bei jedem Vertragsabschluss die zugehörigen Unterlagen, Allgemeinen Bedingungen und Spesenblätter aushändigen lassen, so die AK OÖ. Später lässt sich anhand dieser gut klären, welche Gebühren gerechtfertigt sind und welche nicht. Die AK vertritt die Ansicht, dass die Kreditkonditionen bei Vertragsabschluss gültig sind, solange die Kreditnehmer keiner Preiserhöhung oder Entgeltänderung zugestimmt haben.