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Telefonisch abgeschlossene Abo-Verträge
 
16.12.2010

Telefonisch abgeschlossene Abo-Verträge Ärger mit Erotik-Abonnements

Von Michael Andreas
Für Verunsicherung von Konsumenten sorgen derzeit Forderungen bzw. Mahnungen der Firma „Tele-Inside“, die für angeblich telefonisch abgeschlossene Abonnementsverträge im Erotikbereich Beträge in Höhe von jeweils 72 Euro verlangt.
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Zahlreiche verunsicherte Verbraucher wenden sich derzeit an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Tirol und legen Forderungen bzw. Mahnungen der Firma „Tele-Inside“ (laut Impressum ein Unternehmen mit Sitz in Tschechien) vor, worin für angeblich telefonisch abgeschlossene Abonnementsverträge im Erotikbereich Beträge in Höhe von jeweils 72 Euro verlangt werden. Wird nicht bezahlt, folgen Mahnungen und Inkassoschreiben.

Der AK Tirol sind Fälle bekannt, wo bereits Forderungen von mehreren Hundert Euro an Konsumenten gerichtet wurden. Einige der Betroffenen versichern, die in der Rechnung/Mahnung angegebene Nummer gar nie angerufen zu haben, andere geben zwar zu, dort angerufen zu haben, bestreiten jedoch, ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen zu haben.

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Die Arbeiterkammer Tirol rät allen Betroffenen, nicht voreilig zu bezahlen. Am Telefon abgeschlossene Verträge sind zwar grundsätzlich ebenso bindend wie schriftliche, macht die Arbeiterkammer Tirol Konsumenten aufmerksam. Dass ein Vertrag tatsächlich rechtswirksam telefonisch zustande gekommen ist, muss jedoch im Streitfall das Unternehmen beweisen und jeder Anbieter muss auch vorab genau über die konkrete Leistung, Preis, Laufzeit und Geschäftsbedingungen informieren.

Telefonrechnung unbedingt immer genau kontrollieren

Die Arbeiterkammer Tirol registriert , dass bereits direkt in den Mobilfunkrechnungen einiger Anbieter Forderungen der Firma „Tele-Inside“ aufscheinen und Forderungsbeträge in Rechnung gestellt bzw. gleich vom Konto abgezogen werden. Die AK Tirol rät daher Verbrauchern daher, unbedingt sämtliche Telefonrechnungen genau zu überprüfen, um umgehend und fristgerecht einen Einspruch gegen allenfalls nicht korrekt verrechnete Beträge erheben zu können und damit alle rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten zu wahren.

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