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Grundregeln für Konsumenten
 
14.09.2010

Grundregeln für Konsumenten Unerbetene Werbeanrufe – was kann man tun?

Von Josefine Traunik
Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Dennoch sind unerbetene Telefonwerbung und aggressives Telefonmarketing gängige Praxis. Bemühungen des Infrastrukturministeriums zum Schutz vor dem sogenannten „cold calling“ sind zu begrüßen, greifen aber zu kurz.
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Dr. Josefine Traunik, Leiterin des Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Kärnten, kämpft gegen agressive Telefonwerbung

Wer hat das noch nicht erlebt: Wegen einem Telefonanruf lässt man alles liegen und stehen. Umso ärgerlicher, wenn am anderen Ende der Leitung ein „Werber“ auf ein lukratives Geschäft hofft. Immer wieder erhalten Konsumenten Anrufe von unbekannten Personen oder Firmen, die ihnen weis machen wollen, sie hätten einen Geldbetrag oder eine Reise gewonnen, dann wieder hat man die „einmalige Chance“, günstig Lotto zu spielen. Und das obwohl Anrufe ohne vorherige Zustimmung des Konsumenten laut Telekommunikationsgesetz gar nicht zulässig sind.

Hartnäckiges „keilen“

Die Anrufer zeigen keinen Respekt vor der Privatsphäre und betreiben hartnäckiges Telefonmarketing, vor allem bei älteren Konsumenten. Verbrauchern werden Verträge aufgedrängt und Kontonummern abgeluchst. Statt des versprochenen Gewinns, werden dann mitunter hohe Beträge vom Konto eingezogen. Nicht einzusehen ist, dass die Betroffenen anschließend selbst aktiv werden müssen, um ungewollte Verträge wieder rückgängig zu machen.

Was kann man tun?

Schützen können sich Konsumenten, indem sie eine Grundregel befolgen: Niemals die Kontodaten am Telefon bekannt geben! Gespräche mit Werbern sollten immer sofort – mit dem Hinweis darauf, dass sie verboten sind – beendet werden. Wer einen Festnetzanschluss der Telekom hat, kann mittlerweile kostenlos vereinbaren, dass Anrufer, die ihre Nummer unterdrücken, automatisch auf ein Tonband umgeleitet werden. Die Gefahr, unseriösen Firmen zum Opfer zu fallen, ist damit geringer. Doch nur wenn die „Keilerfirma“ beim Fernmeldebüro angezeigt wird, kann gegen sie vorgegangen werden.

Gesetzesnovelle

Mit der Novelle zum Telekommunikationsgesetz werden endlich gesetzliche Maßnahmen gegen den Telefonterror umgesetzt. Allerdings sind diese Bestimmungen allein noch zu wenig konsumentenfreundlich. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Konsumentenschutzgesetzes mit einem erweiterten Rücktrittsrecht ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, greift jedoch viel zu kurz. Notwendig wäre eine gesetzliche Regelung, wonach ein telefonisch abgeschlossener Vertrag ohne schriftliche Bestätigung durch den Konsumenten ungültig wäre. Telefonanrufe würden so an Attraktivität verlieren, weil die Rücklaufquote entsprechend gering wäre.

Josefine Traunik

...wurde 1951 in Klagenfurt geboren. Sie wuchs in Feistritz im Rosental auf, besuchte dort die Volksschule und später das humanistische Gymnasium in Klagenfurt. Das Jusstudium absolvierte sie in Graz und beendete dieses nach der Gerichtspraxis in Klagenfurt. Nach kurzer Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen kam sie 1985 in die Arbeiterkammer Kärnten, wo sie nach zwei Jahren die Referatsleitung im Konsumentenschutz übernahm. Später wurde sie Abteilungsleiterstellvertreterin der Abteilung Wirtschaft- und Konsumentenschutz. Sie vertritt als oberste Konsumentenschützerin des Landes Kärnten die Interessen der Kärntner.Traunik engagiert sich für Konsumenten und ist seit mehr als zehn Jahren ist auch  Mitglied der Patientenschlichtungsstelle für Kärnten, bei der außergerichtliche Lösungen von Patientenbeschwerden behandelt werden.
 

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