Es klingt banal, aber viele Verbraucher glauben es oft nicht: Ein Konsument ist an seine Zustimmung zu einem Vertrag sofort gebunden und kann sie einseitig nicht mehr widerrufen. Darauf macht die Arbeiterkammer Burgenland Verbraucher aufmerksam. Der Unternehmer kann auf die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages bestehen, der Konsument kann aus dem Vertrag nur mehr im Einvernehmen mit dem Unternehmen entlassen werden.
Biallo-Tipp: Geben Sie daher nie die Zustimmung zu einem Vertrag ab – egal ob mit oder ohne Unterschrift, schriftlich oder mündlich – wenn Sie die Vereinbarung vielleicht nicht halten wollen. Vorsicht: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.
Vom Grundsatz der Vertragstreue gibt es jedoch Ausnahmen.
Wann ein Haustürgeschäft vorliegt
Ein Haustürgeschäft liegt dann vor, wenn der Konsument seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumlichkeiten noch auf einem Messe- oder Marktstand des Unternehmers abgegeben hat. Der Gesetzgeber vermutet, dass eine Konsument bei sog. „Haustürgeschäften“ seine Vertragserklärung nicht völlig frei von Überredung und psychologischen Zwang abgibt. Er räumt daher dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht ein, damit dieser seine Entscheidung nochmals in Ruhe überdenken kann.