Zunächst halten wir fest wer nicht betroffen ist, nämlich Privatstiftungen sowie Kapital- und Personengesellschaften. Nur natürliche Personen, deren Wohnsitz in Österreich liegt und die zum Stichtag 31.12.2010 sowie 01.01.2013 ein Konto oder ein Depot in einer Schweizer Bank besitzen, werden vom Abkommen erfasst.
Die Schweizer Banken verpflichten sich auf das Vermögen ihrer österreichischen Kunden einen pauschalen Abschlag von 15 bis 38 Prozent einzuheben und an die österreichischen Steuerbehörden abzuführen. Etwaiges „Schwarzgeld“ wird durch diese Besteuerung legalisiert. Für Zinserträge ab 1.1.2013 fällt eine laufende Abgabe von 25 Prozent an.
Selbstanzeige als Alternative
Der Steuerdeal mit der Schweiz
Wirtschaftsspionage
Vor dem Gesetz sind fast alle gleich
Rechtstipp
Problem Pflichtteilsrecht
Freie Dienstnehmer
Steuererklärung elektronisch noch bis 30. Juni möglich
Einen Kontrollmechanismus hat Österreich im Unterschied zu Deutschland im Abkommen mit der Schweiz nicht eingebaut. Die deutschen Finanzbehörden können Namen an die Schweiz übermitteln, mit der Aufforderung, deren Steuerverhältnisse zu prüfen. Österreich hat die Einhebung von Steuern in die Hände von Privatpersonen in Schweizer Banken gelegt, ohne weitere Einflussmöglichkeiten.
Um jener habhaft zu werden, die vor dem 01.01.2013 ihre „Schwarzgelder“ in andere Steueroasen transferieren wollen, hat Österreich mit der Schweiz vereinbart, statistische Angaben über die wichtigsten Destinationen, auf die die Gelder transferiert werden, zu erfassen und weiterzugeben. Als Konsequenz kann Österreich mit diesen Ländern ebenfalls Abkommen schließen und entsprechende Maßnahmen setzen.