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Steuertipp
 
01.06.2012

Steuertipp Wen das Steuerabkommen Österreich-Schweiz wie trifft

Von Hans Hammerschmied
Das Steuerabkommen Österreich-Schweiz wirft viele Fragen auf: Wen betrifft es? Wie werden die Gelder und deren Erträge besteuert? Wie sichert man sich die Straffreiheit? Wer kontrolliert den Vollzug des Abkommens? Wie will Österreich den Abfluss dieser Gelder in andere Steueroasen verhindern?
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner
In meinem letzten Beitrag haben wir den Steuerdeal Österreichs mit der Schweiz vor allem bezüglich seiner ethischen und rechtlichen Bewertung betrachtet. Heute wenden wir uns vor allem den praktischen Fragen zu.

Zunächst halten wir fest wer nicht betroffen ist, nämlich Privatstiftungen sowie Kapital- und Personengesellschaften. Nur natürliche Personen, deren Wohnsitz in Österreich liegt und die zum Stichtag 31.12.2010 sowie 01.01.2013 ein Konto oder ein Depot in einer Schweizer Bank besitzen, werden vom Abkommen erfasst.

Die Schweizer Banken verpflichten sich auf das Vermögen ihrer österreichischen Kunden einen pauschalen Abschlag von 15 bis 38 Prozent einzuheben und an die österreichischen Steuerbehörden abzuführen. Etwaiges „Schwarzgeld“ wird durch diese Besteuerung legalisiert. Für Zinserträge ab 1.1.2013 fällt eine laufende Abgabe von 25 Prozent an.

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Sollte jemand sein Vermögen bereits versteuert haben oder aber die Besteuerung als zu hoch erachten, kann er sich bei der Schweizer Bank freiwillig melden. Die Kontodaten werden dann von der Schweizer Bank der Schweizer Steuerverwaltung gemeldet. Diese leitet sie wiederum nach Österreich weiter. Danach muss der Kontoinhaber nach Aufforderung der Österreichischen Behörden gegebenenfalls die Selbstanzeige vervollständigen und die Steuer zahlen.

Einen Kontrollmechanismus hat Österreich im Unterschied zu Deutschland im Abkommen mit der Schweiz nicht eingebaut. Die deutschen Finanzbehörden können Namen an die Schweiz übermitteln, mit der Aufforderung, deren Steuerverhältnisse zu prüfen. Österreich hat die Einhebung von Steuern in die Hände von Privatpersonen in Schweizer Banken gelegt, ohne weitere Einflussmöglichkeiten.

Um jener habhaft zu werden, die vor dem 01.01.2013 ihre „Schwarzgelder“ in andere Steueroasen transferieren wollen, hat Österreich mit der Schweiz vereinbart, statistische Angaben über die wichtigsten Destinationen, auf die die Gelder transferiert werden, zu erfassen und weiterzugeben. Als Konsequenz kann Österreich mit diesen Ländern ebenfalls Abkommen schließen und entsprechende Maßnahmen setzen.

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Foto: Hammerschmied Hohenegger und Partner Wirtschaftspruefungs Ges.m.b.H. ID:2627
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