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Freie Dienstnehmer
 
30.05.2012

Freie Dienstnehmer Steuererklärung elektronisch noch bis 30. Juni möglich

Von Erwin J. Frasl
Freie Dienstnehmer müssen bis Ende Juni ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Das geht aber nur noch auf elektronischem Weg mit FinanzOnline. Hier die Details.
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Steuerexperte Dr. Bernhard Sapetschnig von der Arbeiterkammer Kärnten: „Auf FinanzOnline sieht der freie Dienstnehmer mit seinem persönlichen Code sofort, wie viel die Dienstgeber an Einkünften gemeldet haben“
 An und für sich müssen freie Dienstnehmer ihre Einkommenssteuererklärung bis 30. April des Folgejahres durchführen, gleichgültig, ob sie nur auf Basis freier Dienstverträge tätig sind oder noch andere Einkünfte beziehen, macht die Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam. Benötigt werden dazu das Formular E1 und E1a.

Wenn freie Dienstnehmer ihre Einkommenssteuererklärung elektronisch auf https://finanzonline.bmf.gv.at einreichen, verlängert sich diese Frist auf den 30. Juni des Folgejahres. „Auf FinanzOnline sieht der freie Dienstnehmer mit seinem persönlichen Code sofort, wie viel die Dienstgeber an Einkünften gemeldet haben“, so Steuerexperte Bernhard Sapetschnig von der Arbeiterkammer Kärnten.
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Sapetschnig rät freien Dienstnehmern, alle Aufwendungen, die für die Ausübung des Berufes notwendig waren, genau aufzulisten. Belege sind nicht beizulegen, jedoch gesammelt aufzubewahren und im Falle einer Überprüfung vorzulegen. Den Umsätzen können alle Ausgaben gegenübergestellt werden. Aus der Differenz errechnet sich dann die Steuerlast. Liegt diese unter 11.000 Euro, zahlt man keine Steuer.

In vielen Fällen schickt das Finanzamt das Formular zur Einkommenssteuererklärung zu. „Es kommt dabei nicht darauf an, ob tatsächlich eine Abgabepflicht besteht oder nicht. Das Formular muss auf jeden Fall ausgefüllt zurückgeschickt werden“, sagt Sapetschnig.

Um „Freie“ bei ihrer Steuererklärung zu unterstützen, hat die Arbeiterkammer ein Video entwickelt, das das Ausfüllen der E1a-Beilage erläutert. Beantwortet werden beispielsweise Fragen zur Abschreibung von Arbeitsmaterialen sowie Porto- und Fahrtspesen oder zur Geltendmachung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Biallo-Tipp: Das Video der Arbeiterkammer Kärnten „Steuererklärung für freie Dienstnehmer“ auf kaernten.arbeiterkammer.at unterstützt Sie bei Ihrer elektronischen Steuererklärung

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