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Ratgeber
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Telekom-Branche
Rückforderung der Entgelte für Papierrechnungen
Sapetschnig rät freien Dienstnehmern, alle Aufwendungen, die für die Ausübung des Berufes notwendig waren, genau aufzulisten. Belege sind nicht beizulegen, jedoch gesammelt aufzubewahren und im Falle einer Überprüfung vorzulegen. Den Umsätzen können alle Ausgaben gegenübergestellt werden. Aus der Differenz errechnet sich dann die Steuerlast. Liegt diese unter 11.000 Euro, zahlt man keine Steuer.
In vielen Fällen schickt das Finanzamt das Formular zur Einkommenssteuererklärung zu. „Es kommt dabei nicht darauf an, ob tatsächlich eine Abgabepflicht besteht oder nicht. Das Formular muss auf jeden Fall ausgefüllt zurückgeschickt werden“, sagt Sapetschnig.
Um „Freie“ bei ihrer Steuererklärung zu unterstützen, hat die Arbeiterkammer ein Video entwickelt, das das Ausfüllen der E1a-Beilage erläutert. Beantwortet werden beispielsweise Fragen zur Abschreibung von Arbeitsmaterialen sowie Porto- und Fahrtspesen oder zur Geltendmachung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Biallo-Tipp: Das Video der Arbeiterkammer Kärnten „Steuererklärung für freie Dienstnehmer“ auf kaernten.arbeiterkammer.at unterstützt Sie bei Ihrer elektronischen Steuererklärung