Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz jene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile geklagt, in denen
für Kunden, die auf eine Papierrechnung bestehen, ein besonderes Entgelt ("Umweltbeitrag") in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung vorgesehen ist.
OGH-Entscheidung gilt für alle Unternehmen
Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt: Ein solches Entgelt ist gesetzwidrig und nichtig. Das gilt für alle Unternehmen - insbesondere der Telekommunikationsbranche. Der VKI
startet daher eine Sammelaktion, um für Kunden die in der Vergangenheit bezahlten Entgelte zurückzufordern. Die Teilnahme auf www.verbraucherrecht.at ist kostenlos.
Harald Glatz, Konsumentenschutzexperte des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), freutsich über die Entscheidung des OGH: „Gerade viele ältere Menschen haben keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse, viele wollen auch einfach keine elektronische Post, besonders wenn es um so wichtige Dinge wie die eigenen Finanzen geht. Das Recht auf eine Rechnung in Papierform ist nun gesichert! Damit erfüllt sich eine bereits seit längerem formulierte Forderung des Pensionistenverbands.“
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Wer sich alles befreien lassen kann
"Die in der Vergangenheit bezahlten Entgelte für Papierrechnungen sind an die Kunden zurückzuzahlen", so Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir bieten den betroffenen Kunden aller Anbieter und auch sonstiger Unternehmen eine Teilnahme an einer
kostenlosen Sammelaktion an." Über die Website www.verbraucherrecht.at kann man seine Daten zu verschiedenen Rechnungen eingeben und der VKI wird diese Rückzahlungsbegehren gegenüber den verschiedenen Anbietern gesammelt außergerichtlich geltend machen.
Europäischen Gerichtshof prüft Zahlscheinzahlungen
"Aber Achtung: Es handelt sich hier nur um besondere Entgelte für Papierrechnungen, nicht um das ebenfalls umstrittene Entgelt für Zahlscheinzahlungen. Die Berechtigung dieses Entgeltes wurde zwar ebenfalls von allen Untergerichten bestritten, der OGH hat diese
Frage aber dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Man wird daher noch einige Monate zuwarten müssen, bis beim Zahlscheinentgelt Klarheit herrschen wird", so Kolba.