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Selbstanzeige als Alternative
 
02.05.2012

Selbstanzeige als Alternative Der Steuerdeal mit der Schweiz

Von Hans Hammerschmied
Das Steuerabkommen mit der Schweiz soll dem österreichischen Bundesbudget Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro bescheren. Bisher unversteuerte Gelder von Österreichern auf Schweizer Bankkonten werden mit 15 bis 38 Prozent einmalig und pauschal versteuert. In der Folge soll laufend eine Steuer von 25 Prozent auf die Zinserträge erhoben werden.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH

Experten rechnen allerdings mit einer Flut an Selbstanzeigen, sobald die Schweizer Banken von ihren Kunden die Ermächtigung für die Abgeltungszahlung verlangen. Eine Selbstanzeige kann nämlich im Einzelfall ungleich günstiger sein.

Der Vorteil des Steuerdeals liegt aber darin, dass nicht nur zuvor „schwarzes“ Vermögen „weiß“ wird, sondern dass auch die Anonymität der Nutznießer gewahrt bleibt. Das heißt, dass es zu keinem Verfahren kommt.

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In so einem Fall stellt sich natürlich die Frage nach der ethischen Beurteilung solcher Regelungen. Werden hier nicht rechtstreue Bürger schlechter gestellt als nicht rechtstreue? Sinkt durch solche Deals nicht das Unrechtsempfingen bei Steuerhinterziehung in der Bevölkerung? Warum sollte man alle Einkünfte erklären und bei den Ausgaben nicht besonders „kreativ“ sein, wenn der Staat den wirklich großen Fischen in der Schweiz großzügig eine Gesetzesübertretung vergibt und Steuern nachlässt?

Eine andere Frage ist die rechtliche Beurteilung. Widerspricht diese Besserstellung von Steuerhinterziehern nicht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung? Verfassungsjurist Heinz Mayer ist jedenfalls dieser Meinung.

Über rechtliche und moralische Fragen lässt sich immer trefflich streiten. Die Regierung hat in diesem Fall aber eine durch und durch nüchterne Entscheidung getroffen. Die Alternative zu diesem Steuerabkommen wäre nämlich, dass österreichische Steuerflüchtlinge in der Schweiz gar keine Steuern nachzahlen müssten. Und das wäre wiederum auch ungerecht. Hoffen wir, dass das Steuerabkommen tatsächlich die erwünschten Mehreinahmen bringt und sich die Regierung nicht umsonst auf juristisches und moralisches Glatteis begeben hat.

 

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