Experten rechnen allerdings mit einer Flut an Selbstanzeigen, sobald die Schweizer Banken von ihren Kunden die Ermächtigung für die Abgeltungszahlung verlangen. Eine Selbstanzeige kann nämlich im Einzelfall ungleich günstiger sein.
Der Vorteil des Steuerdeals liegt aber darin, dass nicht nur zuvor „schwarzes“ Vermögen „weiß“ wird, sondern dass auch die Anonymität der Nutznießer gewahrt bleibt. Das heißt, dass es zu keinem Verfahren kommt.
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Eine andere Frage ist die rechtliche Beurteilung. Widerspricht diese Besserstellung von Steuerhinterziehern nicht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung? Verfassungsjurist Heinz Mayer ist jedenfalls dieser Meinung.
Über rechtliche und moralische Fragen lässt sich immer trefflich streiten. Die Regierung hat in diesem Fall aber eine durch und durch nüchterne Entscheidung getroffen. Die Alternative zu diesem Steuerabkommen wäre nämlich, dass österreichische Steuerflüchtlinge in der Schweiz gar keine Steuern nachzahlen müssten. Und das wäre wiederum auch ungerecht. Hoffen wir, dass das Steuerabkommen tatsächlich die erwünschten Mehreinahmen bringt und sich die Regierung nicht umsonst auf juristisches und moralisches Glatteis begeben hat.