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Wirtschaftsspionage
 
12.04.2012

Wirtschaftsspionage Vor dem Gesetz sind fast alle gleich

Von Hans Hammerschmied
Bestechung, Wirtschaftsspionage, staatliche Willkür. Das zählt mittlerweile zu den Instrumenten mit denen sich Staaten Informationen über ihre Steuerbürger beschaffen. Aber nicht nur in Bananenrepubliken, sondern auch in der EU.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH
Angenommen ein deutsches Unternehmen besticht Schweizer Bankbeamte, um sensible Informationen eines Konkurrenten zu erlangen. Dieses Unternehmen macht sich selbstverständlich nach Schweizer Recht (und nicht nur nach diesem!) der Wirtschaftsspionage schuldig – unabhängig davon, ob die solcherweise erworbenen Daten illegales Handeln des Konkurrenten offenlegen oder die Beweggründe des deutschen Unternehmens nobel und nicht auf Gewinnerzielung gerichtet waren. Die Reaktion der Schweiz ist selbstverständlich eine Klagerhebung gegen die handelnden Personen und ein Auslieferungsansuchen an Deutschland.
Im Normalfall würde Deutschland dem ohne Zögern Folge leisten. Außer es handelt sich beim Angeklagten nicht um ein Unternehmen, sondern um deutsche Finanzbeamte, die im Auftrag des Landes Nordrhein-Westphalen gehandelt haben. In diesem Fall scheinen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland doch stärker zu wiegen als die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Da die belangten Finanzbeamten natürlich auf Weisung gehandelt haben, sehen sich auch politische Entscheidungsträger der Gefahr ausgesetzt vom nächsten Schiurlaub in der Schweiz nicht ungeschoren zurückzukommen.
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Empörung über die dreiste Schweiz

Die Empörung über die freche Dreistigkeit der Schweiz in deutschen Medien und der deutschen Politik ist zum Teil groß. An dieser Stelle muss ausdrücklich die nüchterne Reaktion von Finanzminister Schäuble gelobt werden. Was bildet sich die Schweiz eigentlich ein, Gesetze zu erlassen und auch noch zu exekutieren, die deutschen Interessen widersprechen? Unerhört ist so etwas!

Staatliche Willkür statt Rechtsstaatlichkeit

Besorgniserregender als dieses beinahe imperialistische Verhalten gegen einen kleinen Nachbarn ist noch die Tatsache, dass der deutsche Staat von keinem deutschen Gericht belangt, den Weg der Rechtsstaatlichkeit verlassen konnte, um gestohlene Informationen zu erlangen.

Versuchung für Republik Österreich

Vor dem Gesetz sind alle gleich, das Rechtssubjekt Bürger Max Mustermann genauso wie das Rechtssubjekt Bundesrepublik Deutschland oder Land Nordrhein-Westphalen. Alles andere wäre staatliche Willkür. Natürlich ist auch die Republik Österreich nicht gefeit gegen ähnliche Versuchungen sich im eigenen Interesse über Gesetze hinwegzusetzen. Doch wenn die wirtschaftlich und bevölkerungsmäßig stärkste Nation der Europäischen Union solche fragwürdige Schritte setzt, ist die Beispielwirkung fatal und die Glaubwürdigkeit der EU in Frage gestellt. Der Preis ist zu hoch.

Mag. Hans Hammerschmied

... ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH. Er ist Landesvizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Wien sowie Fachautor diverser Publikationen im Zusammenhang mit BASEL II und RATING.

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