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Steuertipp Umsatzsteuer
 
15.02.2011

Steuertipp Umsatzsteuer Die magischen 30.000

Von Hans Hammerschmied
Wie kaum ein anderer Betrag spielt der Grenzsatz von 30.000 Euro im Umsatzsteuerrecht eine bedeutende Rolle. Das betrifft zum Beispiel diejenigen, die mit erschreckender Regelmäßigkeit immer um den 15. jedes Monats von einem unangenehmen Gefühl übermannt werden.
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Mag. Hans Hammerschmied ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Für viele, so scheint es zumindest, kommt die monatliche Pflicht der Umsatzsteuer-voranmeldung überraschend. Hastig werden die Belege durchforstet, die Buchhaltung wird auf den neuesten Stand gebracht und das Formular U30 wird ausgefüllt. Bis vor kurzem traf diese Verpflichtung all jene, die einen jährlichen Umsatz von über 30.000 Euro aufweisen konnten. Die neue Regelung besagt nunmehr, dass bis zu einem Umsatz von 100.000 Euro die Umsatzsteuer nur mehr vierteljährlich vorangemeldet werden muss. Somit erspart man sich den monatlichen Stress.
Biallo-Tipp: Vorsicht, wenn irrtümlich nicht zum Quartalsende eine Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet wird, geht das Finanzamt von einer freiwilligen monatlichen Meldung aus, die damit auch verpflichtend ist.
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Denken Sie auch weiterhin an die 30.000 Euro-Grenze
Die alte Grenze von 30.000,00 Euro sollte aber weiterhin im Gedächtnis behalten werden, denn bei Umsätzen bis zu 30.000,00 Euro jährlich ist nicht nur keine Umsatzsteuervor¬anmeldung nötig, sondern auch die Pflicht zur Jahreserklärung entfällt völlig. Weiterhin sind 30.000,00 Euro Netto-Umsatz die maßgebende Grenze bei der Kleinunternehmerregelung.

Kleinunternehmer, die weniger als 30.000,00 Euro Netto- bzw. 36.000,00 Euro Bruttoumsatz haben, sind umsatzsteuerbefreit, das heißt sie können ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, haben aber auch keinen Vorsteuerabzug. Das ist vor allem für Unternehmer günstig, deren Abnehmer private Konsumenten sind und auch die 20prozentige Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Bei Kleinunternehmern, die vor allem Geschäftsbeziehungen zu vorsteuerabszugsberechtigten Unternehmen haben, lohnt sich eine Optierung zur Regelbesteuerung, da die Umsatzsteuer bei diesen nur ein Durchläufer ist und somit keine Auswirkungen auf den Preis hat. Die Vorsteuer kann aber in diesem Fall abgezogen werden.
Mag. Hans Hammerschmied

... ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH. Er ist Landesvizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Wien sowie Fachautor diverser Publikationen im Zusammenhang mit BASEL II und RATING.

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