Termineinlagen
... sind befristete Einlagen bei Banken, die grundsätzlich keine Zahlungsverkehrsfunktion (Zahlungsverkehr) erfüllen, sondern vorübergehend zinsbringend angelegt werden.
Spareinlagen
... sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen Ausfolgung besonderer Urkunden (beispielsweise des Sparbuchs) entgegengenommen werden dürfen.
Nichtfinanzielle Unternehmen (Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften)
... sind Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die in ihrer Haupttätigkeit Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren. Dazu zählen auch Genossenschaften sowie Holdinggesellschaften, die einen überwiegend aus nichtfinanziellen Unternehmen bestehenden Unternehmenskonzern kontrollieren.
Nichtbanken-Finanzintermediär
... ist ein finanzielles Unternehmen, dessen Hauptfunktion darin besteht, finanzielle Mittlertätigkeiten auszuüben, selbst allerdings nicht der Definition eines Kreditinstituts entspricht. Die bedeutendste Gruppe von Nichtbanken-Finanzintermediären stellen in Österreich die Versicherungsunternehmen dar.
Schuldverschreibung
... ist eine Obligation, das heisst, ein Wertpapier, das einen Anspruch auf Rückzahlung und (in der Regel) Bezahlung von Zinsen verbrieft.