Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute im Ministerrat eine Neuregelung der privaten Pensionskassen präsentiert. Danach wird es künftig eine Garantiepension zumindest in Höhe der Anfangspension geben. Die Veranlagung für diese Pensionen soll in einer eigenen "Sicherheitsveranlagungs- und Risikogemeinschaft" erfolgen. Für bereits Leistungsberechtigte soll im nächsten Jahr einmalig ein Übertritt in eine Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ermöglicht werden. Zusätzlich sollen mögliche Rahmenbedingungen für die Erleichterung des Übertritts geprüft werden.
"Für Leistungsberechtigte, die von den Kürzungen massiv betroffen sind, wird eine Austrittsmöglichkeit mit adäquaten steuerlichen Rahmenbedingungen geprüft", sagt Hundstorfer. "Wir schaffen damit einen umfassenden Schutzschirm für Versicherte in privaten Pensionskassen. Das Risiko, Jahr für Jahr weniger ausbezahlt zu bekommen oder im schlimmsten Fall ganz durch die Finger zu schauen, wird minimiert."
Das Pensionskassenpaket sieht weiters Erleichterungen beim Wechsel zwischen der Pensionskasse und der betrieblichen Kollektivversicherung und umgekehrt vor. Auch die Informationen der Pensionskasse an die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sollen deutlich ausgeweitet werden.