Im Forderungskatalog des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten, der der Regierungsspitze gemeinsam mit 6.000 Unterstützungsunterschriften bereits im Jänner überbracht worden ist, und auch im Papier des Seniorenrates seien wirkungsvolle
Sanierungsvorschläge für die akuten Notstände enthalten, so Braun. Sie blieben allerdings von der Regierung unberücksichtigt.
Ohne Hilfe von Seite der Reformkommission und der Regierung sieht der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten keine andere Wahl, als die Auszahlung des verbliebenen Deckungskapitals mit maximaler Steuerbegünstigung zu fordern. Um diese zu erreichen, haben Ende Mai dieses Jahres 2.600 geschädigte Pensionisten eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Auch die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer, die Arbeiterkammer (AK), kritisiert, dass in der von Sozialminister Hundstorfer vorgestellten Neuregelung nicht erwähnt ist, wie die Pensionskassen-Pensionisten, die vielfach schon mehrmalige Kürzungen ihrer Pension erlitten haben und weit unter der ihnen versprochenen Zielpension liegen, entschädigt werden
sollen.
Die Misere ist aus der Sicht der Arbeiterkammer nicht zuletzt durch den Staat verursacht worden. Es wurden viel zu hohe Rechnungszinsen und viel zu riskante Anlagestrategien genehmigt und die ehemals bestandene Mindestertragsgarantie völlig verwässert. Der Staat hat deshalb diesen Pensionisten gegenüber eine Verantwortung, die er durch eine steuerliche Abfederung der massiven Verluste oder durch eine steuerbegünstigte Austrittsmöglichkeit einlösen kann, so die Arbeiterkammer.
Viele der betroffenen Pensionisten haben das Vertrauen in das Pensionskassensystem verloren. Sie zu zwingen, weiter in diesem System zu bleiben, macht keinen Sinn, so die Arbeiterkammer.