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Investmentfonds
 
26.01.2011

Die Vorteile trotz neuer Besteuerung

Trotz der neuen Kursgewinnbesteuerung bleiben Investmentfonds weiterhin ein wichtiger Baustein im Rahmen des Kapitalaufbaus oder etwa bei der Altersvorsorge und haben an Attraktivität wenig eingebüßt, so Vogl,  – im Gegenteil:


Steuerstundung und Verlustvortrag als Vorteile

Als wohl wesentlichster Vorteil soll angeführt werden, dass nach Ablauf der Übergangsfrist nur 60 Prozent (davor sogar noch weniger) der tatsächlich realisierten Kursgewinne sofort versteuert werden. Der Rest wird erst bei Verkauf der Fondsanteile der Differenzbesteuerung unterzogen. Das führt zu einem Steuerstundungs¬effekt. Bis zum Jahr 2014 profitieren Anleger zudem noch von der stufenweisen Erhöhung der Bemessungsgrundlage.

Bei einer Direkthaltung von z. B. Aktien oder Anleihen gelten vergleichsweise bereits seit Jahresbeginn 100 Prozent der Kursgewinne als Bemessungsgrundlage. "Wie bereits erläutert, gibt es in Zukunft erweiterte Verlustausgleichsmöglichkeiten und die Möglichkeit eines vollen Verlustvortrages. Letzterer ist bei Direktinvestments, beispielsweise in Aktien und Anleihen, nicht gegeben", meint Vogl.

Wenn schon Besteuerung, dann wenigstens easy – man hat als Anteilscheininhaber keinerlei Handlungsbedarf. Die Steuer wird zur Gänze durch die Bank abgewickelt, es ist kein Kontakt mit dem Fiskus notwendig.

Durch Risikostreuung, Sicherheit und Transparenz punkten Investmentfonds zusätzlich

Ein – gerade in Krisenzeiten – entscheidender Vorteil von Investmentfonds ist deren Insolvenzschutz. Investmentfonds sind aufgrund gesetzlicher Regelung ein Sondervermögen und die Anteile an diesem Sondervermögen sind wertpapierrechtlich verbrieft. Anleger sind mit ihren Fondsanteilen weder von einem allfälligen Konkursfall der Fondsgesellschaft noch der Depotbank oder der anteilsdepotführenden Bank betroffen. Das Fondsvermögen ist ein „Aussonderungsvermögen“ und fällt nicht in die Konkursmasse.

Als weiterer rechtlicher Aspekt kommt hinzu, dass sämtliche österreichische Investmentfonds EU-rechtlich geregelt und harmonisiert sind. Der Investmentfonds ist somit eines der am stärksten regulierten Produkte - Beaufsichtigung durch Finanzmarktaufsicht (FMA), Oesterreichische Nationalbank (OeNB), internationale Aufsichtsbehörden etc.

Breite Vermögensstreuung

Die für die Optimierung von Chancen und Risiken so wichtige breite Vermögensstreuung kann nach wie vor, ganz besonders für Privatanleger, nur über eine Veranlagung in Investmentfonds erreicht werden. Dasselbe gilt für die Nutzung der Vorteile eines professionellen Fondsmanagements, welches durch spezialisiertes Know-how eine bestmögliche Rendite erwirtschaftet. Bei Investmentfonds herrscht Chancengleichheit für jeden Einzelnen. Jeder erhält Zugang zu allen Märkten.

Zu erwähnen ist auch die maximale Transparenz von Fonds. Darüber hinaus bieten sie dem Anleger durch ihre jederzeitige Verfügbarkeit ein Höchstmaß an Flexibilität. Nach objektiven Kriterien wird grundsätzlich täglich der Anteilswert bekanntgegeben, somit ist der Fonds täglich handelbar.

Durch die Pflicht zur Erstellung von Rechenschaftsberichten, Prospekten etc. und Veröffentlichung dieser, ist es für jeden Anleger im Zeitalter des Internets einfach, Vergleiche z. B. der Performance, der Anlagestrategie oder etwa der Wertentwicklung anzustellen.

Bestandsschutz für Alt-Anteile wurde gesetzlich fixiert

Festgehalten werden sollte außerdem noch, dass alle Alt-Anteile (bereits vor dem 31. Dezember 2010 auf dem Depot) einen gesetzlich gewährten Bestandsschutz haben. 

Fazit:  Das Gesetz wurde erst Ende Dezember 2010 beschlossen. Die Umsetzungsfristen waren somit sehr kurz bemessen und es gibt nach wie vor viele ungeklärte Fragen und Diskussionspunkte. Bei den erwarteten Durchführungsverordnungen können daher einzelne Änderungen nicht ausgeschlossen werden.

So kompliziert diese neuen Regeln auch sind, Investmentfonds haben nichts von ihrer Attraktivität eingebüßt und für den Kunden entsteht keinerlei Mehraufwand, ist Vogl überzeugt. Die Ermittlung der Steuer und die Abfuhr werden von der Bank abgewickelt. Der Kunde hat keinen Handlungsbedarf.

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