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So können Sie niedrige Kreditzinsen nutzen
Soforthilfe für Hochwasseropfer
Kredite mit Fixzins von ein oder zwei Prozent
Umschuldung
Kredite bündeln und Kosten sparen
Was beim Nebenwohnsitz zählt
Für den Nebenwohnsitz und weitere Wohnsitze sind nur die Kosten für Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenschäden (Wasser-, Schlamm-, Sperrmüllentfernung, Entfeuchtung, etc) steuerlich absetzbar.
Aufräumungs-, Reparatur- und Sanierungskosten
Nimmt sich jemand frei, um die Schäden selbst zu reparieren, kann er den Verdienstentgang nicht steuerlich geltend machen, da die eigene Arbeitskraft steuerlich nicht absetzbar ist. „Engagiert er aber eine Firma für die Sanierung, kann er diese Kosten von der Steuer abschreiben“, so Holub.