Arbeitnehmerveranlagung lindert Schäden
Wenn die Kosten für die Reparatur aus dem laufenden Einkommen oder Ersparnissen finanziert werden, sind diese immer zum Zeitpunkt der Bezahlung steuerlich absetzbar. „Das heißt, alle Ausgaben, die Sie im Jahr 2009 getätigt haben, können in der Arbeitnehmerveranlagung für 2009 nach dem sogenannten Geldflussprinzip berücksichtigt werden“, informiert Holub.
Vorteile eines Sanierungskredites
Wurde allerdings für die Sanierung ein Kredit aufgenommen, können die Raten samt Zinsen während der gesamten Laufzeit geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Kosten aus den Hochwasserschäden nicht nur im Jahr des Ereignisses, sondern auf fünf bzw. zehn Jahre oder länger das Einkommen verringern und daher steuerlich geltend gemacht werden können.