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Hochwasserschäden
 
22.07.2009

Hochwasserschäden So hilft der Finanzminister

Von Erwin J. Frasl
Hochwasserschäden und deren Reparatur können von der Steuer abgesetzt werden. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen Hauptwohnsitz und die Ausgaben für die Beseitigung der Schäden sind gut dokumentiert. Bei Nebenwohnsitzen kann nur die Beseitigung unmittelbarer Schäden abgesetzt werden.
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Katastrophenschäden werden von herkömmlichen Eigenheim- und Haushaltsversicherungen nur zu einem Bruchteil abgedeckt. Umso wichtiger ist es, sich Geld beim nächsten Steuerausgleich wieder zu holen“, macht der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich Hermann Haneder aufmerksam. „Abgezogen werden allerdings Versicherungssumme und etwaige Subventionen, Spenden, Wohnbauförderungsbeiträge bzw. Hochwasserhilfe“, ergänzt die Steuerexpertin der Arbeiterkammer Niederösterreich, Elisabeth Holub.


Arbeitnehmerveranlagung lindert Schäden

Wenn die Kosten für die Reparatur aus dem laufenden Einkommen oder Ersparnissen finanziert werden, sind diese immer zum Zeitpunkt der Bezahlung steuerlich absetzbar. „Das heißt, alle Ausgaben, die Sie im Jahr 2009 getätigt haben, können in der Arbeitnehmerveranlagung für 2009 nach dem sogenannten Geldflussprinzip berücksichtigt werden“, informiert Holub.

Vorteile eines Sanierungskredites

Wurde allerdings für die Sanierung ein Kredit aufgenommen, können die Raten samt Zinsen während der gesamten Laufzeit geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Kosten aus den Hochwasserschäden nicht nur im Jahr des Ereignisses, sondern auf fünf bzw. zehn Jahre oder länger das Einkommen verringern und daher steuerlich geltend gemacht werden können.

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