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Hochwasserschäden
 
22.07.2009

 

Was Sie alles abschreiben dürfen
 

Folgende Posten werden steuerlich anerkannt:

  • Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden: Zum Beispiel die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, die Entsorgung von Sperrmüll, Raumtrocknung, Anschaffung bzw. Miete von Trocknungs- und Reinigungsgeräten.
     
  • Kosten für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände: Zum Beispiel den Ersatz des Fußboden, Erneuerung des Verputzes, Ausmalen, Reparatur von Zäunen, Reparatur von beschädigten Autos.
     
  • Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände: Zum Beispiel Neuerrichtung von Gebäudeteilen.
Tipp: Betroffene sollten ein Schadensprotokoll führen und sämtliche Belege wie Fotos der Schäden, Rechnungen, Niederschrift der Gemeindekommission sammeln bzw. im Ausnahmefall eine entsprechende Selbsterklärung erstellen.
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