Was Sie alles abschreiben dürfen
Folgende Posten werden steuerlich anerkannt:
- Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden: Zum Beispiel die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, die Entsorgung von Sperrmüll, Raumtrocknung, Anschaffung bzw. Miete von Trocknungs- und Reinigungsgeräten.
- Kosten für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände: Zum Beispiel den Ersatz des Fußboden, Erneuerung des Verputzes, Ausmalen, Reparatur von Zäunen, Reparatur von beschädigten Autos.
- Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände: Zum Beispiel Neuerrichtung von Gebäudeteilen.
Tipp: Betroffene sollten ein Schadensprotokoll führen und sämtliche Belege wie Fotos der Schäden, Rechnungen, Niederschrift der Gemeindekommission sammeln bzw. im Ausnahmefall eine entsprechende Selbsterklärung erstellen.
Hochwasserschäden
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Foto: AK Niederösterreich ID:200
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