Neue Studie der Arbeiterkammer
Massive Kritik an Maklerprovisionen
Macht der Finanz-Lobby
Ist die Demokratie in Gefahr?
Rettungsplan für unseren Wohlstand
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Auch nach Senkung liegen Maklerprovisionen über Durchschnitt in Europa
Aber auch nach der jetzt vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovsionen in Österreich deutlich über dem europäischen Schnitt, so die Arbeiterkammer. Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwassergebühren u.ä.) nicht eingerechnet werden. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interessenslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung und ist durch das Verwaltungshonorar gedeckt.
Die Arbeiterkammer verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfes:
Die Arbeiterkammer hatte erst im Frühjahr 2010 erneut eine Senkung der im europäischen Vergleich weit überhöhten Provisionen gefordert. Nun hat das Wirtschaftsministerium reagiert und im aktuellen Entwurf zur Immobilienmaklerverordnung eine Reduktion der Höchstgrenzen vorgesehen. Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.
Aber auch nach der jetzt vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovsionen in Österreich deutlich über dem europäischen Schnitt, so die Arbeiterkammer. Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwassergebühren u.ä.) nicht eingerechnet werden. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interessenslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung und ist durch das Verwaltungshonorar gedeckt.
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer fordern deshalb eine Nachbesserung des vorliegewnden Entwurfes: