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Günstiger mieten
 
14.10.2013

Günstiger mieten Senkung der Maklerprovisionen in Sicht

Von Erwin J. Frasl
Mieter können sich über eine Senkung der Maklergebühren freuen. Diese soll durch eine neue Verordnung des Wirtschaftsministeriums realisiert werden.
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AK-Präsident Herbert Tumpel fordert Nachbesserung des Entwurfs zur Maklerverordnung
Nach vehementem Drängen der Arbeiterkammer sollen jetzt überhöhte Maklerprovisonen gesenkt werden. Laut dem aktuellen Entwurf zur Maklerverordnung des Wirtschaftsministeriums soll bei unbefristeten und bei über vier Jahren befristeten Mietverträgen die Maklerprovision von bisher drei auf zwei Bruttomonatsmieten gesenkt werden. Bei unter vier Jahren befristeten Mietverträgen werden die Maklerprovisionen von zwei auf eine Bruttomonatsmiete gesenkt. „Das bringt für die Mieter eine Entlastung im Schnitt von rund 800 Euro“, freut sich der Präsident der Arbeiterkammer Herbert Tumpel. „Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter gesetzt.“ Für Wohnungskäufer allerdings gibt es keine Entlastung bei der Maklerprovision. Sie bleibt bei 3,0 Prozent des Kaufpreises. „Das ist angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe Belastung. Hier muss nachgebessert werden“, fordert Tumpel.
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Die Arbeiterkammer hatte erst im Frühjahr 2010 erneut eine Senkung der im europäischen Vergleich weit überhöhten Provisionen gefordert. Nun hat das Wirtschaftsministerium reagiert und im aktuellen Entwurf zur Immobilienmaklerverordnung eine Reduktion der Höchstgrenzen vorgesehen. Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.


Auch nach Senkung liegen Maklerprovisionen über Durchschnitt in Europa

Aber auch nach der jetzt vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovsionen in Österreich deutlich über dem europäischen Schnitt, so die Arbeiterkammer. Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwassergebühren u.ä.) nicht eingerechnet werden. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interessenslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung und ist durch das Verwaltungshonorar gedeckt.

Die Arbeiterkammer verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfes:
Die Arbeiterkammer hatte erst im Frühjahr 2010 erneut eine Senkung der im europäischen Vergleich weit überhöhten Provisionen gefordert. Nun hat das Wirtschaftsministerium reagiert und im aktuellen Entwurf zur Immobilienmaklerverordnung eine Reduktion der Höchstgrenzen vorgesehen. Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.

Aber auch nach der jetzt vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovsionen in Österreich deutlich über dem europäischen Schnitt, so die Arbeiterkammer. Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwassergebühren u.ä.) nicht eingerechnet werden. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interessenslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung und ist durch das Verwaltungshonorar gedeckt.

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer fordern deshalb eine Nachbesserung des vorliegewnden Entwurfes:

  • Auch in Österreich sollen die überwälzbaren Hausnebenkosten nicht in die Berechnungsbasis einbezogen werden.
     
  • Hausverwalter sollen künftig keine Provisonen von Mietern verlangen dürfen.
     
  • Die Provisionen für Wohnungskäufer müssen auf 1,5 Prozent des Kaufpreises gesenkt werden.
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