Die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verordnete Senkung des Rechnungszins tritt mit 1. Juli in Kraft. Die formale Vorgangsweise dabei: Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Jänner 2011 (BGBl. II Nr. 24/2011) wurde die Rechnungsparameterverordnung für Pensionskassen neu erlassen und tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.
Die Finanzmarktaufsicht senkt so den höchstzulässigen Rechnungszins für beitragsorientierte Pensionszusagen von 3,5 Prozent und für leistungsorientierte Pensionszusagen von fünf Prozent auf drei Prozent sowie den rechnungsmäßigen Überschuss für beitragsorientierte Pensionszusagen von 5,5 Prozent und für leistungsorientierte Pensionszusagen von sieben Prozent auf fünf Prozent ab.
Pensionskassen
Auch 2011 wird ein Verlustjahr
Bausparen, Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und Lebensversicherungen
So verschlechtern sich die Konditionen 2011
Österreichs magere Pensionen
72 Prozent haben Angst vor Altersarmut
Beitragsorientierte Pensionszusagen
Bei beitragsorientierten Pensionszusagen verpflichtet sich der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz der Lohnsumme oder einen Fixbetrag in die Pensionskasse einzuzahlen. Mit diesem Beitrag hat er dseine Verpflichtungen erfüllt. Das weitere Risiko etwa der Veranlagung durch die Verantwortlichen der Pensionskasse trägt der Pensionsberechtigte. Auch während der Phase des Ansparens, und wenn die Pensionen ausgezahlt werden.
Leistungsorientierte Pensionszusagen
Bei leistungsorientierten Pensionszusagen verpflichtet sich der Arbeitgeber zu einer konkreten Pensionshöhe, also zu einer bestimmten Leistung. Das Risiko für die Einhaltung dieser Pensionsleistung trägt der Arbeitgeber.
So wirkt der Rechnungszins
Der Rechnungszins drückt ein Ertragsziel aus, das für eine gleich bleibende Pensionszahlung erreicht werden muss. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse vereinbart. Je höher diese Ertragserwartung, daß heisst der Rechnungszins, angesetzt ist, desto weniger muss der Arbeitgeber einzahlen. Ein Arbeitgeber verschiebt so seine Pensionszusagen gegenüber Mitarbeitern auf die Kapitalerträge der Pensionskasse. Bleibt der Anlageerfolg unter dieser Marke des Rechnungszinses, müssen die Pensionen gekürzt werden.