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EU-Gipfel
 
26.10.2011

EU-Gipfel Was jetzt auf die Banken zukommt

Von Erwin J. Frasl
Die jüngsten EU-Beschlüsse in Sachen Banken sollen die Eigenmittel der Banken stärken und das Vertrauen in Kapitalmärkte wieder herstellen. Hier die Details.
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OeNB-Gouverneur Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny: „Österreichs Banken sind unmittelbar von den Problemen öffentlicher Schuldtitel nur im geringen Maße betroffen, werden aber an den allgemeinen Maßnahmen zur Kapitalstärkung teilnehm

Für Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank(OeNB) sind die jüngsten Beschlüsse des Europäischen Rats und des Euro- Gipfels der Staats- und Regierungschefs die richtigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens auf den Finanzmärkten. „Dieses Paket setzt an den richtigen Punkten an, um das Vertrauen in die Finanzmärkte zu verbessern.

Bereinigung von Risiken und Stärkung der Kapitalausstattung der Banken sowie Sicherung ihrer Refinanzierungsfähigkeit werden die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors erhöhen“, so FMA-Vorstand Helmut Ettl.

Und Vorstandskollege Kurt Pribil meint: „Die gleichzeitig von der europäischen Bankenaufsicht EBA vorgelegten Zahlen zum Kapitalbedarf der europäischen Banken, bei gleichzeitiger Zusage von staatlicher und europäischer Unterstützung sollten auch die privaten Kapitalmärkte zur Stärkung der Eigenkapitalbasis wieder öffnen. Wir sind überzeugt, dass die österreichischen Institute diese Herausforderungen meistern werden.“

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„Österreichs Banken sind unmittelbar von den Problemen öffentlicher Schuldtitel nur im geringen Maße betroffen, werden aber an den allgemeinen Maßnahmen zur Kapitalstärkung teilnehmen. Dabei wird es unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten wichtig sein, die Stabilität der Kreditversorgung zu sichern“, so OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny. Die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA („European Banking Authority“) hat dazu gemeinsamen mit den nationalen Aufsichten die Auswirkungen der Staatsschuldenkrise auf die Eigenkapitalausstattung sowie die langfristigen Finanzierungsnotwendigkeiten der 70 größten grenzüberschreitenden Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhoben.


Erste Group Bank, RZB und ÖVAG auf dem Prüfstand der EU

Aus Österreich wurden die „Erste Group Bank“, die „Raiffeisen Zentralbank“ sowie die „Österreichische Volksbanken AG“ einbezogen. Als Benchmark hat der Europäische Rat eine Quote von 9,0 Prozent hartem Kernkapital, gemessen an den risikogewichteten Aktiva, beschlossen. Auf dieser Basis müssen diese Institute laut EBA-Analyse zusätzliches hartes Kernkapital von in Summe 106 Milliarden Euro aufbringen. Auf österreichische Institute entfallen davon zusammen rund 2,9 Milliarden Euro. EBA hält zum Kapitalbedarfsbetrag österreichischer Banken ausdrücklich fest, dass ein erheblicher Anteil davon auf die ÖVAG entfällt, der als „pro Forma“-Berechnung zu verstehen ist, da sich dieses Institut mitten in einem Restrukturierungsprogramm befindet, an dessen Ende die ÖVAG nur mehr ein regional tätiges Institut sein wird.

Die EBA-Erhebung umfasst 70 jener 90 Banken, die am EBA-Stresstest im Juni 2011
teilgenommen haben und jeweils zumindest 50 Prozent des nationalen Bankenmarktes auf sich vereinen (nur kleinere, lediglich regional tätige Institute wurden diesmal nicht
berücksichtigt). Die Definition des „harten Kernkapitals“ entspricht ebenfalls der Definition bei diesem EBA-Stresstest (im Wesentlichen eingezahltes Kapital, einbehaltene Gewinne und vom Staat gehaltenes Partizipationskapital).

Die Erhebung des Eigenkapitals und der Forderungen gegenüber EWR-Staaten erfolgte zum Stichtag 30. Juni 2011, die Marktwerte der Forderungen gegenüber EWR-Staaten wurden zum Stichtag 30. September angesetzt. Es handelt sich hier jedoch nur um erste indikative Zahlen, da der endgültige Bedarf erst auf Basis von September-Daten berechnet wird. Auf Grundlage der endgültigen Zahlen, die im Laufe des Novembers vorliegen sollten, werden die Banken Pläne vorzulegen haben, wie sie bis Mitte 2012 den erforderlichen Kapitalbedarf erfüllen werden. Die Institute haben dann bis30. Juni 2012 Zeit, das vorgegebene Ziel zu erreichen.

Im Bedarfsfall gibt es staatliche Garantien für Emissionen

Zusätzlich zu den Kapitalmaßnahmen wurde beschlossen, im Bedarfsfall durch die
Gewährung staatlicher Garantien für Emissionen sicherzustellen, dass die Banken auch
mittelfristig über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre Kreditvergabe aufrecht zu erhalten. Die Zugangskriterien und die sonstigen Konditionen werden noch auf EU-Ebene koordiniert.

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