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Fremdwährungskredite
 
18.10.2011

Fremdwährungskredite Vermögenberatungsgesellschaft zu Schadenersatz verurteilt

Von Erwin J. Frasl
Das Landesgericht Graz verurteilt die Vermögensberatungsgesellschaft VMV Schleiss & Partner Consulting GmbH zum Schadensersatz aufgrund einer grob schuldhaften Verletzung ihrer Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Die Vermittlungsgesellschaft haftet für das Scheitern eines Pensionsvorsorgemodells, das mit einem Fremdwährungskredit finanziert wurde.
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Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer: "Das Das Problem Fremdwährungskredit muss mit äußerster Bedachtnahme auf die jeweilige Situation der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer und unter Berücksichtigung ihrer individuellen
Das Urteil ist in einem Musterverfahren ergangen, das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Die Vorgeschichte: 2005 wurde ein Konsument von der Vermögensberatungsgesellschaft VMV Schleiss & Partner Consulting GmbH zum Abschluss eines "Pro futura Vorsorgeplans" als private Pensionsvorsorge überredet. Der Plan beinhaltete die Aufnahme eines endfälligen CHF-Kredits im Gegenwert von damals 266.250 Euro, der in der Folge von der Hypo Steiermark auch tatsächlich bewilligt wurde.

Der Konsument, der ein monatliches Einkommen von 1.300 Euro aufwies und dem lediglich ein Betrag von etwa 8.000 Euro zur Veranlagung zur Verfügung stand, schloss mit dem Kreditbetrag zwei fondsgebundene Lebensversicherungen mit Einmalerlag ab und erwarb überdies Anteile an einem Aktienfonds. Mit den drei Tilgungsträgern sollte der Kredit nach 20 Jahren zurückbezahlt und darüber hinaus ein Veranlagungsgewinn von 237.250 Euro als Pensionsvorsorge erwirtschaftet werden.

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Der vom Landesgericht Graz bestellte Sachverständige kam zum Ergebnis, dass dieses "Pensionsmodell" auf bloßen Fiktionen beruhte, deren Eintreten von vornherein völlig unwahrscheinlich gewesen sei. Bei den Tilgungsträgern sei man während der gesamten 20-jährigen Veranlagungsdauer von einer jährlichen Nettorendite von 6,0 Prozent
ausgegangen und man habe darüber hinaus unterstellt, dass es während dieser 20 Jahre zu keinen Wechselkurs- und Zinssatzänderungen kommen würde.

Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Konsument keinerlei Erfahrungen mit Wertpapier- oder Fremdwährungsgeschäften hatte und dass er im persönlichen Beratungsgespräch nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt worden war. Rsikohinweise waren nur in einem mehrseitigen Informationsblatt enthalten, das der Konsument us Anlass der Unterfertigung des Kredits von der Bank erhielt.

Das Landesgericht Graz verurteilte die Vermögensberatungsgesellschaft zum rsatz aller Schäden, die dem Konsumenten aus dem Vorsorgemodell durch die bisherige negative Entwicklung der Tilgungsträger und durch den massiven Kursanstieg des Schweizer Franken (CHF) bereits entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen sollten.

"Es handelt sich hierbei um einen besonders drastischen Fall an Fehlberatung durch ein Vermögensberatungsunternehmen. Die dadurch ntstandenen Schäden dürfen nicht zu Lasten von unerfahrenen KonsumentInnen gehen. Ich appelliere daher auch an die Banken, ihre
persönliche Verantwortung wahrzunehmen und ihren KundInnen faire Angebote zu machen. Das Problem Fremdwährungskredit muss mit ußerster Bedachtnahme auf die jeweilige Situation der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer und unter Berücksichtigung ihrer
individuellen Verhältnisse angegangen werden", so Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer.

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Foto: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ID:2075
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