Aktuelle Situation erheben
Jeder Finanzierungsfall ist individuell zu betrachten. Die zu setzenden Maßnahmen sollten genau auf den einzelnen Kreditnehmer abgestimmt sein. Welche Vorgehensweise die beste ist, orientiert sich an mehreren Kriterien, die mit folgenden Fragen abgewogen werden können:
Nationalbank-Gouverneur
Risiko Fremdwährungskredit
Wohnkredite
Ratgeber als Finanzierungshilfe
Verbraucherkredite
Das sind Ihre neuen Rechte
Diese Maßnahmen sollten Sie jetzt setzen
Die Erste Bank empfiehlt in der derzeitigen Situation auf jeden Fall zu handeln. Folgende Optionen können ins Auge gefasst werden:
1).Die bevorzugte Handlungsstrategie, die wir unseren FW-Kreditnehmern derzeit empfehlen, ist primär aus dem Schweizer Franken (CHF) in den Euro zu konvertieren! Zwei wesentliche Argumente scheinen uns hier ausschlaggebend: einmal, dass die künstlich durch die Interventionen der Schweizer Nationalbank (SNB) geschaffene Kursuntergrenze von 1,20 CHF/EUR nicht für immer Bestand haben wird, sondern – nach einem gewissen Anpassungsbedarf der Schweizer Wirtschaft bzw. wenn die aufzuwendenden Mittel der SNB überproportional hoch erscheinen – bei „Freigabe“ des Kurses man mit einer erheblichen Stärkung des CHF rechnen muss. Kurse auch unter Parität, also auch 0,9 bzw. 0,8 werden schon angesprochen. Das würde zu einer massiven, z.T. in Einzelfällen existenzbedrohenden Situation von Kreditnehmern führen.
2) Jenen Kreditnehmern, die absolut nicht bereit sind, wenigstens einen Teil der FW-Schuld zu konvertieren und die sich auch erhebliche Kurssteigerungen noch leisten können, eröffnet sich eine weitere Möglichkeit, den Fremdwährungskredit durch die Aufnahme von Ratenzahlungen verringern. Damit reduziert der Kreditnehmer seine aktuelle Kreditschuld und nutzt durch die kleinteiligen Ratenzahlungen einen umgekehrten cost-average-Effekt (Einzahlungen zu unterschiedlichen Kursen). Aufgrund der Reduktion der Kreditschuld reduziert sich auch die laufende Zinsbelastung.
3) Den Kredittilgungsträger nach bisheriger Performance und Zukunftsprognose prüfen. Hier gibt es zwei Varianten:
Variante A: Weiterzahlung in den bisherigen Kredittilgungsträger, weil die bisherige Ergebnisentwicklung zufriedenstellend ist. Leider ist dies nur bei Garantieprodukten und gewissen Versicherungsmodellen der Fall.
Variante B: Stilllegung der Zahlungen in den Kredittilgungsträger, weil die Ergebnisse und/oder Prognose nicht zufriedenstellend sind. Wegen dem Spesenverlust wird von einem Rückkauf bzw. einer Auflösung des Kredittilgungsträgers dringend abgeraten. Zusätzliche Einzahlung der so freigewordenen Liquidität auf den offenen Fremdwährungs-Kreditsaldo sind dann möglich (forcierte Tilgung).
4) Den Ausstieg aus der Fremdwährung durch Setzen einer Take-Profit-Order als auch einer Stop-loss-Order vorbereiten. Das heißt der Kreditnehmer sollte sich – mit Beratungs- und Berechnungsunterstützung seiner Hausbank – klar werden, zu welchem Kurs er aus der Fremdwährung aussteigen will, weil er gesamthaft einen Währungsgewinn erzielt hat (Take-profit), oder einen weiteren Verlust nicht in Kauf nehmen will/kann (Stop-loss).
5) Die derzeit niedrigen Zinsniveaus in allen Fremdwährungen nutzen und die Ratenzahlungen zusätzlich zu den Zahlungen aus Punkt 2. und 3. erhöhen.
De facto sind alle Fremdwährungskreditnehmer bei deutlich höheren Zinsniveaus in die Fremdwährung eingestiegen. Sie haben mit höheren „Belastungen“ kalkuliert. Durch die niedrigen Zinsen müsste den Kreditnehmern jetzt „Geld übrigbleiben“, das für zusätzliche Ratenzahlungen in der Fremdwährung genützt werden kann.
6) Sobald ein FW-Kredit vereinbarungsgemäß ausläuft, wird er zwingend konvertiert. Es gibt Verlängerungen in der FW, da dies – im Lichte der Empfehlungen und Anweisungen der FMA – einer Neueinräumung eines FW-Kredites gleichkäme. Selbstverständlich können Kunden eine Kreditverlängerung in Anspruch nehmen, aber die Erste Bank verlängert FW-Kredite nur bei vorheriger Konvertierung in den Euro.
7) Kreditnehmern, die eine Konvertierung in Euro anstreben, die aber die erforderlichen Ratenhöhen – wegen der nur mehr kurzen Restlaufzeit – nicht bedienen können, empfehlen wir eine Umschuldung unter gleichzeitiger Laufzeiterstreckung in ein Bauspardarlehen oder langlaufendes Bankdarlehen.. Die Verlängerung der Laufzeit ist nach neuer Rechtslage seit 1.1.2011 von der staatlichen Kreditgebühr befreit und führt zu leistbaren Ratenzahlungen. Natürlich sind diese dann über einen längeren Zeitraum als ursprünglich geplant, zu zahlen. Die Kreditnehmer können aber – für den Fall einer außerplanmäßigen Vermögensentwicklung (Erbschaft u.a.) – eine vorzeitige Tilgung vereinbaren.
8) Zuletzt ist den Kreditnehmern auch eine Zinsabsicherung, wodurch der Zinssatz für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum eine gewisse Höhe nicht überschreiten kann, zu empfehlen. Das dafür übliche Instrument ist der Zins-Cap. Damit sichert sich der Kreditnehmer das aktuell niedrige Zinsniveau, wenn der Marktzinssatz eine bestimmte Höhe übersteigt, erhält der Kreditnehmer eine Ausgleichszahlung, die seine Zahlungsverpflichtungen nach oben limitiert.
Resümee
Durch die geänderten Verhältnisse empfehlen wir allen Fremdwährungskreditnehmern auf jeden Fall, eine der oben beschriebenen Maßnahme zu setzen. Denn daraus können sich Chancen ergeben, gerade in der derzeitigen Phase durch eine Umstrukturierung der Finanzierung eine langfristig optimierte Zahlungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut zu treffen.