Umschuldung
Worauf Sie achten müssen
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Günstige Baukredite
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Fünf Fragen an: Michael T. Landschau
Worauf müssen Bauherren jetzt achten?
Privatkredite können jederzeit zurückgezahlt werden, ohne dass dafür die Bank extra Kosten verrechnen darf. Manche Banken versuchen zwar Bearbeitungsspesen für die Beendigung zu verrechnen, was aber nach Meinung etwa der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer unzulässig ist. Lediglich die noch anfallenden Zinsen bis zum tatsächlichen Rückzahlungstag dürfen verrechnet werden.
Achten Sie auf Pönale und Kündigungsfrist
Bei Krediten für Wohnraumschaffung kann die Bank mit Ihnen allerdings vertraglich vereinbart haben, dass der Kredit während der Zeit, für die ein Fixzinssatz vereinbart wurde, keine Rückzahlung geleistet werden darf und wenn, dann gegen Bezahlung einer Pönale. Aber vielleicht ist es Ihnen in den Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank ohnehin gelungen, eine derartige Vereinbarung wegzuverhandeln.
Bei einer variablen Zinssatzanpassung darf sowieso nur eine Kündigungszeit von maximal sechs Monaten vereinbart werden. Für den Fall, dass Ihr Kreditvertrag eine variable Zinssatzanpassung vorsieht, können Sie Ihrer Bank Ihre Kreditkündigung mit einer Rückzahlung nach Ablauf der Kündigungszeit von sechs Monaten mitteilen. Vorteil: In diesem Fall darf keine Pönale verrechnet werden. Falls Sie allerdings die vereinbarte Kündigungszeit nicht einhalten, darf die Bank Ihnen eine Strafzahlung verrechnen.
In keinem der genannten Rückzahlungsfälle bekommen Sie allerdings Ihre bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr zurück, die Ihnen für die Vergabe des Kredites einmalig verrechnet wurde.
Testen Sie Ihre aktuelle Kreditsituation und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten in Zeiten sinkender Zinsen. Viel Erfolg dabei.