Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten (zum Beispiel Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 Euro begrenzt.