Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.
Achtung: Im Rahmen des Sparpakets zur Budgetsanierung soll der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wieder einmal verteuert werden. Wenn Sie derartige Nachkäufe in Erwägung ziehen, dann sollten Sie noch vor dem 31.12.2010 aktiv werden!