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Geldanlage
 
26.03.2019

Geldanlage Einlagensicherung

Von Daniela Stefan und Thomas Brummer
Durch die österreichische Einlagensicherung sind 100.000 Euro pro Kopf und Kreditinstitut gesichert. Und wenn mehr an Vermögen vorhanden ist? Dann das Geld einfach auf mehrere Institute verteilen.
Einlagensicherung
Bankeinlagen sind innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Jedes Land hat jedoch eigene Sicherungssysteme für den Fall einer Bankenpleite.
Die anhaltende Niedrigzinsphase setzt den Banken zwar europaweit zu. Grund zur Sorge besteht für Sie als Bankkunde aber nicht. Selbst wenn ein Institut einmal pleite gehen sollte, fallen die Sparer um ihre Einlagen nicht um. Ihr Tagesgeld und Ihr Festgeld sind wirklich sicher. Genau dafür sorgt die europaweite Einlagensicherung.

Was bedeutet das konkret und wie funktioniert es? Heimische Banken – also solche, die eine inländische Bankkonzession haben - unterliegen der österreichischen Einlagensicherung. Durch diese sind Geldanlagen von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gedeckt. Das heißt: Auch wenn Sie mehr als 100.000 Euro haben und dieses Geld bei verschiedenen Bankinstituten veranlagt haben, ist Ihr Kapital sicher. Und verfügen Sie und Ihr Partner über ein gemeinsames Konto, dann sind auf diesem 100.000 pro Person, also zusammen 200.000 durch die Einlagensicherung gedeckt. Das gilt natürlich auf für Ihre Sichteinlagen auf dem Girokonto.

In Ausnahmefällen bekommen Sie bis zu 500.000 Euro

Darüber hinaus gibt es zeitlich begrenzte spezielle Guthaben, die bis 500.000 Euro gesichert sind, zum Beispiel bei Auszahlungen von Abfertigungen, Kündigungsentschädigungen und bei privaten Immobilientransaktionen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Einlagensicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift dieses Geldes schlagend wird. Das heißt: Sollten Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, ist es in jedem Fall ratsam, den erhaltenen Kaufpreis innerhalb eines Jahres auf mehrere Konten bei verschiedenen Banken aufzuteilen. Zu den Banken, die hierzulande eine Konzession haben, zählen bekannte österreichische Institute wie:
  • Erste Bank
  • Raiffeisen
  • Bank Austria
  • Santander Consumer Bank
  • Hellobank (die der BNP Paribas Paris gehört)
  • Deniz Bank.

Die Einlagensicherung ausländischer Banken

Handelt es sich nicht um österreichische Banken, sondern um Zweigstellen ausländischer Banken, ist die Einlagensicherung des jeweiligen Heimatlandes zuständig. Davon finden Sie mehrere in unserem Tagesgeld- und Festgeldvergleich. Damit Sie gleich wissen, welcher Staat für die Einlagensicherung einsteht, haben wir im Vergleich die Flagge hinzugefügt. Besonders häufig finden Sie die niederländische. Denn hier haben wir gleich mehrere Anbieter, für die die niederländische Einlagensicherung einsteht:
  • Amsterdam Trade Bank.
Übrigens: Bis vor Kurzem hätten wir an dieser Stelle noch Moneyou auflisten müssen. Moneyou beendet allerdings sein Österreich-Geschäft.

Die französische Einlagensicherung steht im Falle eines Falles für die Gelder gerade, die bei der
  • Renault Bank Direkt und der
  • Crédit Agricole angelegt sind.
Gesamten Vergleich anzeigenTagesgeld Betrag: 20.000 €, Laufzeit: 3 Monate
  Anbieter
Details
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maxGesTab=999
Datenstand: 15.04.2024
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
NKNK nur für Neukunden
TT tel. Kontoführung möglich
OO Online-Konditionen

Welche Kundengelder geschützt sind

Die Einlagensicherung gilt nicht nur für natürliche Personen gleich welcher Staatsbürgerschaft, sondern auch für Unternehmen oder Vereine. Neben den Einlagen selbst sind auch die bereits erzielten Zinsen gesichert. Das Sicherheitsnetz gilt für:
  • Sparbücher
  • Tages- und Festgelder
  • Sichteinlagen auf dem Gehaltskonto und Pensionskonten
  • Bausparguthaben.

Bei welchen Anlagen Sie vorsichtig sein müssen

Nicht gesichert sind alle Arten von sogenannten Schuldverschreibungen: Dazu gehören zum Beispiel Wohnbau-Anleihen, Zertifikate oder Kassenobligationen. Grundsätzlich gehören diese ohnehin Ihnen und nicht der Bank. Daher muss diese sie im Pleitefall einfach an Sie herausrücken. Geht das nicht, weil sie zum Beispiel nicht mehr verfügbar sind, dann gibt es aber eine spezielle Sicherung, die bei Wertpapieren immerhin Schäden bis 20.000 Euro deckt.

Das gilt seit 2019

Aus Anlass einer EU-Richtlinie wurden die gesetzlichen Bestimmungen für die österreichische Einlagensicherung mit Juli 2015 neu geregelt. Diese Änderungen traten zum 1. Jänner 2019 in Kraft. Seither stehen nicht mehr wie bisher im Falle einer Insolvenz die Kreditinstitute für die ersten 50.000 Euro gerade und der Staat für die weiteren 50.000. Die Staatsgarantie entfällt. Die Banken selbst haften für den vollen Betrag der Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person. Damit sie dies im Falle des Falles auch können, müssen die Banken bereits vorab einen gewissen Betrag an den Fonds einzahlen. Bis 2024 soll der Fonds voll ausgestattet und von den Banken mit rund 1,5 Milliarden Euro gespeist sein.

Dieser Fonds ist bei der Wirtschaftskammer eingerichtet und löst die bisherigen Sicherheitssysteme ab. Derzeit gibt es für jeden der fünf Sektoren eine eigene Einlagensicherung, also für die Aktienbanken, die Landeshypotheken-Banken, für den Raiffeisen-Sektor, die Volksbanken und die Sparkassen. Sollte in der Übergangszeit, also zwischen 2019 und 2024, eine Bank Pleite gehen, ohne dass der Fonds voll aufgefüllt ist, werde der Staat die Banken nicht hängen lassen. Dies wurde im Zuge der Gesetzesänderung versichert. Das heißt: Ihr Geld ist ebenso sicher wie bisher.

Ab 2024 Auszahlung innerhalb von nur sieben Tagen

Durch die Gesetzesänderung erhält die Finanzmarktaufsicht (FMA) mehr Macht. Sie kann die Banken auch zu höheren Einzahlungen verpflichten als gesetzlich vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit des Fonds sicherzustellen. Übrigens soll es dabei auch flotter zugehen. Wird die Einlagensicherung derzeit schlagend, kann die Auszahlung bis zu 30 Arbeitstage dauern. Ab 2024 sollen die Anleger innerhalb von sieben Tagen zu ihrem Geld kommen.

Fazit für Kunden: Sie kommen schneller an Ihr Geld

In der Praxis bedeuten alle diese Änderungen daher unterm Strich eher Verbesserungen als Verschlechterungen. Es können jedoch einzelne Bankprodukte teurer werden. Da künftig der Steuerzahler bei der Einlagensicherung außen vor gelassen wird, müssen die Kreditinstitute selbst für die gesamte Sicherung aufkommen. Diese zusätzlichen Kosten dürften die Banken wohl den Kunden aufbürden. Oder es zumindest versuchen. Zum Beispiel durch höhere Gebühren bei den Girokonten. Aber auch hier haben Sie als Kunde natürlich die Möglichkeit, sich eine andere Bank für Ihr Gehalts- oder Pensionskonto zu suchen, die für weniger Geld mehr Service bietet.
Diesen wichtigen Begriff aus dem Bereich Geldanlage sollten Sie auch kennen:

- Kapitalertragsteuer: So viel Steuer kostet Ihre Geldanlage
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