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Kapitalertragsteuer
 
06.10.2016

Kapitalertragsteuer So viel Steuer kostet Ihre Geldanlage

Von Daniela Stefan
Beim Vergleich von Sparprodukten kommt es nicht nur auf ihre ausgewiesenen Zinsen und Spesen an. Denn auch der Staat schneidet mit. So steuern Sie gegen.
Kapitalertragsteuer So viel Steuer kostet Ihre Geldanlage
Achten Sie auf Ihre Kapitalertragsteuer: Wenn Sie richtig mit den Geldanlagen umgehen, können Sie viel sparen.
Im Vergleich zur Steuer auf Arbeit ist die Besteuerung von Vermögen in Österreich zwar nicht hoch. Doch fest steht: Bei nahezu jedem Euro, den Sie auf die Seite legen, schneidet der Fiskus mit. In welcher Höhe, hängt von der Form der Veranlagung ab. Wir haben für Sie die Steuer auf die einzelnen Geldanlage-Produkte im Überblick.

Ihre Kosten: 25 Prozent KESt

Für klassische Sparprodukte gilt die Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 Prozent, dazu zählen: Täglich fällige Sparbücher und Kapitalsparbücher,Tagesgeld und Festgeld auf Online-Konten, Ansparpläne und Bausparer. Die KESt hat den Vorteil, dass es eine sogenannte Endbesteuerung ist. Das heißt, Sie müssen Kapitalerträge, für die Sie die KESt zahlen, nicht in Ihre Steuererklärung aufnehmen und sich auch sonst um nichts kümmern. Denn die Banken ziehen die 25 Prozent automatisch ab.
Allerdings sollten Sie die KESt bei der Berechnung Ihrer Rendite nicht vergessen. Zum Beispiel gibt es bei MoneYou, dem derzeitigen Sieger im biallo.at-Vergleich von Festgeld, 1,30 Prozent Zinsen für zwölf Monate. Bei 20.000 Euro sind das 260 Euro Gewinn im Jahr, von dem dann die 25 Prozent abzuziehen sind. Der tatsächliche Ertrag macht somit 195,00 Euro aus.
Wichtig: Um stets zu wissen, welche Geldhäuser die höchsten Zinssätze anbieten, sollten Sie regelmäßig einen Blick auf unseren Festgeld-Monatsbericht sowie auf den Tagesgeld-Monatsbericht werfen.

27,5 Prozent KESt auf Erträge von Wertpapieren

Bei Wertpapieren ist seit Einführung der Vermögenszuwachssteuer im Jahr 2011 eine KESt auf den Kursgewinn zu zahlen. Vorausgesetzt man steigt mit Gewinn aus, fällt also – neben einer Steuer auf Dividenden oder Fondserträgen – auch auf die Differenz zwischen Anschaffungskosten (Kaufkurs) und Verkaufskurs eine Steuer an. Und diese wurde im Zuge der Steuerreform erhöht: Statt wie bisher 25 Prozent müssen Sie für Kursgewinne seit Jahresbeginn 27,5 Prozent berappen. Konkret gelten diese 27,5 Prozent nun für:

- Kursgewinne von Aktien,
- von Investmentfonds,
- von Anleihen und Derivaten (z.B. Zertifikate)
- und für Dividenden.

Allerdings sind nur Wertpapiere aus sogenanntem Neubestand betroffen. Das sind ab 1. Jänner 2011 erworbene Aktien und ab 1. April 2012 erworbene Anleihen und Derivate. Für sie behält die Bank die 27,5 Prozent automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Der Steuer-Tipp von Biallo-Herausgeber Erwin Frasl: Hier können Sie sich umfassend über das Steuersparen informieren.

Steuerbefreite Wohnbauanleihen

Eine Steuer-Ausnahme gibt es bei Wohnbauanleihen: Bei dieser speziellen Form von Wertpapieren sind die Zinsen bis zu einer Höhe von vier Prozent von der KESt befreit.

Ein Beispiel: Die Bank Austria „WohnbauAnleihe 1,8 Prozent Wandelschuldverschreibungen 2015-2025/3“ bringt eine Verzinsung von 1,8 Prozent, die auch tatsächlich ausgezahlt werden, weil der Zins unter der vier Prozent-Grenze liegt. Für 1000 Euro, die man darin anlegt, erhält man jährlich also 18 Euro Zinsen. Bei einer normalen Anleihe würde abzüglich KESt nur 1,35 Prozent ausgezahlt, d.h. 13,50 Euro. Zu beachten ist allerdings, dass es einen Ausgabeaufschlag beim Kauf von Wohnbauanleihen geben kann, d.h. eine Art Gebühr beim Einstieg. Im Fall der Bank Austria-Anleihe beträgt diese 1,2 Prozent.

Steuer bei ausländischen Wertpapieren

Bei ausländischen Wertpapieren kommt noch die Quellensteuer hinzu. Diese hebt der Staat des Firmensitzes der Aktiengesellschaft ein und ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland zum Beispiel holt sich der Fiskus 26,375 Prozent Quellensteuer, in Frankreich und Schweden 30, in der Schweiz sogar 35 und und in Finnland liegt die Besteuerung bei 28 Prozent. Dazu kommen zehn Prozent heimischer KESt auf ausländische Dividenden, die sich der Fiskus abschneidet. Bei Doppelbesteuerungsabkommen, wie sie Österreich mit vielen Ländern hat, können Sie sich einen Teil davon aber zurückholen, indem Sie zum Beispiel bei der deutschen oder Schweizer Finanz einen "Antrag auf Quellensteuerrückerstattung" stellen.

Vier Prozent Versicherungssteuer auf Versicherungsprodukte

Andere gesetzliche Regelungen gelten für Versicherungsprodukte wie zum Beispiel eine Lebensversicherung. Hier fällt keine KESt, dafür aber eine Versicherungssteuer in Höhe von vier Prozent an.

Das ist zwar vergleichsweise wenig, doch der eigentliche steuerliche Vorteil von Lebensversicherungen wird sich in Zukunft entfallen, nämlich die steuerliche Absetzbarkeit der jährlichen Prämie. Bisher hatte der Fiskus, da er die private Altersvorsorge fördern will, das ermöglicht. Durch die Steuerreform 2016 wird die Absetzbarkeit schrittweise abgeschafft. So können Zahlungen für Versicherungen, die ab dem 1.Jänner.2016 abgeschlossen wurden, schon heuer nicht mehr geltend gemacht werden. Einen davor abgeschlossenen Vertrag können Sie noch fünf Jahre lang absetzen. Nach 2020 ist dann für alle Lebensversicherungen Schluss. Dieselben Fristen gelten übrigens für freiwillige Pensions- und Krankenversicherungen.

Mein Fazit: Die meisten Sparprodukte werden also mit 25 Prozent KESt besteuert, Wertpapiere mit 27,5 Prozent und für Versicherungen gibt es die Versicherungssteuer. Dem Fiskus entkommen können Sie einzig mit Wohnbauanleihen. Dafür ist dort das Risiko wiederum größer als beim Sparbuch oder bei Tagesgeld und Festgeld.

Diesen wichtigen Begriff aus dem Bereich Geldanlage sollten Sie auch kennen:

- Einlagensicherung
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Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
12.06.2016 14:24 Uhr - von Bernegger Robert
Dem Fiskus entkommen können Sie einzig mit Wohnbauanleihen?
Dieser Hinweis hinkt meiner Meinung nach insoweit, als ich mir jährlich die KESt vom FA mittels ESt-Erklärung zurückhole! Also für Gering- oder Nichtverdiener (Arbeitslose, Notstandsbezieher etc.) sollte diese Möglichkeit zumindest in Ihrem Artikel erwähnt werden! Freundliche Grüße Robert Bernegger
05.04.2016 09:30 Uhr - von Biallo-Redaktion
Zusätzliche Spesen
Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir haben nun den Punkt ausländische Wertpapiere und Besteuerung mit in den Artikel aufgenommen. Ihre Biallo-Redaktion
04.04.2016 11:46 Uhr - von H. Jörg
einzukalkulierende zusätzliche Spesen
Bei Wohnbauanleihen und anderen Wertpapieren fällt zusätzlich die Depotgebühr an (bei Großbanken mindestens 0,28 %), bei Auslandswertpapieren auch noch die Quellensteuer (bis zu 35 %, die nur bei Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen kompliziert reduzierbar ist) auf Erträge/Gewinne an.
02.03.2016 14:27 Uhr - von Friedrich von Holst
Kostenersparnis Fondsanlage in Deutschland
Man kann als Fondsanleger in Österreich unabhängig von der Besteuerung viele Kosten einsparen, in dem man über einen Fondsvermittler in Deutschland seine Geldanlage abwickelt. Laut der Finanztest erhält man bei allen Fondsvermittlern 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, einige erlassen sogar die Depotgebühr und wenige (fonds-for-less, profinancedirekt) geben dem Anleger einen Teil der Bestandsprovision als Treueprämie zurück.
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