Hurra, Ferien. So oder so ähnlich haben viele Schüler vor einigen Tagen den Start in die Sommerferien kommentiert. Ferienzeit bedeutet Reisezeit. Wichtig dabei ist, eine sinnvolle
Reiseversicherung zu haben, aber auch ganz praktische Fragen zu klären, wie: Welche Reisedokumente brauche ich? Der ÖAMTC klärt passend dazu über die zehn häufigsten Mythen rund um Reisedokumente wie den Reisepass auf.
Sicherlich erleichtert das Schengener Abkommen das Reisen in Europa. "Was aber nicht bedeutet, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann", sagt ÖAMTC-Reiseexpertin Livia Gmoser. Einige Mythen und Halbwahrheiten zum Reisepass und Personalausweis halten sich dennoch wacker. Der ÖAMTC erklärt, was von den gängigsten Annahmen zu halten ist:
1. "Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr."
Falsch. Überall haben sich Bürger mit einem Reisepass oder gültigem Personalausweis ausweisen zu können.
2. "Der Führerschein reicht als Reisedokument."
Falsch. „Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen“, so Gmoser.
3. "Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."
Ja und Nein. In einigen Ländern, etwa Deutschland, Italien und Frankreich, können Sie mit einem abgelaufenen Reisepass einreisen. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.