Unter der harmlos wirkenden Bezeichnung „Gebührenanpassung" verschicken derzeit einige Sparkassen in Niederösterreich Infoschreiben an ihre Kunden. „Dabei handelt es sich ausschließlich um eine Erhöhung der Gebühren, die teils drastisch ausfällt“, kritisiert Ernst Hafrank, Konsumentenberater der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ). Denn die aufgelisteten Gebührenänderungen werden vielfach so dargestellt, dass sie nicht direkt verglichen werden können.
So wird bei den Bankgebühren getrickst
So wird in dem Schreiben die bisherige Kontoführungsgebühr pro Quartal und die künftige pro Monat angegeben. „Die Kontokosten von 3,96 Euro pro Quartal werden den künftig fälligen monatlichen Kontokosten von 1,57 Euro gegenübergestellt. Das ergibt eine jährliche Verteuerung von drei Euro, also von 15,84 auf 18,84 Euro, die man erst beim Nachrechnen feststellt. Das hat mit transparenter Gebührendarstellung nichts zu tun“, ärgert sich Hafrank.
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Kunden können Einspruch erheben oder Bank wechseln
„Banken müssen mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten der Gebührenänderungen ihre Kontoinhaber darüber informieren. Außerdem müssen sie ihre Kunden auf die sechswöchige Einspruchsfrist hinweisen. Unterbleibt der Einspruch, so gilt das als Annahme der Änderung“, erklärt der Experte Hafrank.
Zwar habe die Bank das Recht, ihre Gebühren einseitig anzupassen. „Ist man aber ein langjähriger und treuer Kunde, sollte man schriftlich dagegen Einspruch erheben. Möglich, dass die Bank einlenkt und doch bei den vereinbarten Konditionen bleibt“, so Hafrank. Eine andere Möglichkeit: „Fristlose Kündigung aussprechen und Bank wechseln.
Diese Gebühren werden erhöht, kritisiert die AK NÖ: