Bei der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge fallen weder Versicherungssteuer noch Spekulationssteuer an. Als Pension ausbezahlt, ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge von Einkommenssteuer und Kapitalertragssteuer befreit. Die Mindestvertragsdauer beträgt 15 Jahre, ausgenommen sind 50- bis 55-Jährige: Für sie gilt eine Vertrags- und Prämienzahlungsdauer bis zum 65. Lebensjahr. Die Kapitalgarantie auf die einbezahlten Prämien inklusive Förderung gilt selbstverständlich auch für Verträge, die ab 2010 nach dem Lebenszyklusmodell abgeschlossen werden. Die Förderung für 2010 beträgt neun Prozent der einbezahlten Prämien. Bei einer Einzahlung von maximal 2.263,79 Euro für 2010 zahlt der Staat 203,74 Euro zur Prämienpension dazu.