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Zukunftsvorsorge
 
30.01.2013

Neues Lebensabschnittsmodell

Für Verträge, die nach dem 31.12.2009 abgeschlossen wurden, gilt die neue Gesetzesregelung des Lebenszyklusmodells. Dabei wird die Mindestaktienquote mit steigendem Lebensalter reduziert: Bis zum 45. Lebensjahr müssen mindestens 30 Prozent in Aktien veranlagt werden, ab dem 45. Lebensjahr wird die Mindestaktienquote auf 25 Prozent
gesenkt und ab dem 55. Lebensjahr gilt eine Mindestaktienquote von 15 Prozent.

Damit wird das Risiko von Kursschwankungen zum Pensionsantritt hin reduziert. Die Wiener Städtische Versicherung bietet auch bestehenden Kunden den Umstieg auf das Lebenszyklusmodell. Auch hier erfolgt die Aktienveranlagung über den Ringturm Zukunftsvorsorge Aktienfonds. Dadurch ist  sichergestellt, dass diese Verträge nicht "ausgestoppt" werden können.

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Foto: Wiener StädtischeVersicherung - Petra Spiola ID:546
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