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Übergang in Pension
 
30.11.2012

Übergang in Pension Was sich bei Altersteilzeit ab 2013 ändert

Von Erwin J. Frasl
Ab Jänner kommenden Jahres gibt es Änderungen bei der Altersteilzeit. Die Laufzeit wird auf maximal fünf Jahre verkürzt. Bei Blockmodellen muss wieder eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Hier die Details.
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So können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren

Die Altersteilzeit gibt älteren Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers zu reduzieren und so einen gleitenden Übergang in die Pension zu schaffen. Die Arbeitszeit wird um 40 bis 60 Prozent verringert und das Entgelt beträgt dabei je nach Modell zwischen 70 und 80 Prozent des bisherigen Einkommens. Der Betrieb bekommt dazu eine Förderung vom Arbeitsmarktservice (AMS), macht die Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam..

So funktionieren Blockmodelle

Bei der Altersteilzeit gibt unter bestimmten Bedingungen nach wie vor sogenannte Blockmodelle, die es ermöglichen, im ersten Durchrechnungszeitraum voll weiter zu arbeiten, um dann im zweiten Abschnitt die eingearbeiteten Zeiten zu verbrauchen und damit vom Dienst freigestellt zu sein, so die AK Kärnten.

 

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So wird die Laufzeit für Altersteilzeit verkürzt

Die Laufzeit der geförderten Altersteilzeit wird für neue Vereinbarungen ab 1. Jänner 2013 allerdings von derzeit noch bis zu sieben Jahren auf höchstens fünf Jahre verkürzt, so die AK Kärnten.


Zugangsalter für Frauen aber auch Männer bleibt gleich

Das Mindestalter für die Nutzung der Altersteilzeit bleibt hingegen gleich: Für Männer ist Altersteilzeit mit 58 Jahren möglich und für Frauen mit 53 Jahren. Ob altersabhängig mit der neuen Höchstlaufzeit von dann nur mehr fünf Jahren ein nahtloser Übergang in die Pension möglich ist oder eine Altersteilzeitvereinbarung diesbezüglich erst entsprechend später abgeschlossen werden kann, muss allerdings im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Ab Jänner 2013 sind geförderte Blockzeitvereinbarungen nur noch möglich, wenn spätestens mit Beginn der Freizeitphase entweder eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze als Ersatzarbeitskraft neu eingestellt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird, so die AK Kärnten.

Prüfen Sie rasch, ob Sie noch heuer  Altersteilzeit nutzen wollen

Da es Änderungen bei der Höchstlaufzeit geben wird, ist im Einzelfall rasch zu überlegen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen der Beginn einer Altersteilzeitvereinbarung besser noch 2012 stattfinden soll, rät die AK Kärnten.

 

 

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