Als "zu niedrig!" kritisiert die Arbeiterkammer (AK) den Rechnungszinssatz für Betriebspensionen, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) entsprechend der Novelle zum Pensionskassengesetz vorschlägt. Das Gesetz bringe zwar mehr Sicherheit, anstelle des Zinssatzes von 1,75 Prozent hält die AK aber mindestens 2,0 Prozent für notwendig.
"Ein derartig niedriger Zinssatz führt das System etwas ad absurdum. Warum sollten
ArbeitnehmerInnen ihr Geld dann noch einer Versicherung geben und nicht einfach aufs Sparbuch legen?", so Otto Farny, Steuerexperte der Arbeiterkammer, in Bezug auf einen Verordnungsentwurf der FMA zur Pensionskassengesetzesnovelle, die am 1.1.2013 in Kraft tritt.
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Wesentlicher Eckpunkt der Novelle zum Pensionskassengesetz ist die Einführung eines stabilen Versicherungsmodells, der sogenannten die Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Sicherheits-VRG). Eine konservative Veranlagung der Beiträge soll Stabilität und Sicherheit für die Betriebspensionen bringen. Außerdem wird diese
Pension in ihrer Anfangshöhe von der Pensionskasse garantiert, das heißt, sie kann nicht unter die Höhe der erstmals ausbezahlten Pension sinken. "Grundsätzlich ist es gut, dass die Gesetzesnovelle eine Optionsmöglichkeit für sichere Pensionen bringt, die nicht wie bisher extremen Schwankungen unterliegen", sagt Farny zum Modell der Sicherheits-VRG.
Die Arbeiterkammer fordert dafür einen Zinssatz von mindestens 2,0 Prozent, da von der Höhe des Rechnungszinssatzes letztlich auch die Höhe der garantierten Pension abhängt. In den Verhandlungen zur Novelle wurde auch in Aussicht gestellt, dass der Rechnungszinssatz für die Sicherheits-VRG über dem Zinssatz der Lebensversicherung von derzeit 1,75 Prozent liegen wird. Der Verordnungsentwurf der FMA ist mit dem Vorschlag von 1,75 Prozent derzeit noch in Begutachtung.
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