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Pensionskürzung
 
04.02.2011

Pensionskürzung Blecha droht mit Verfassungsklage

Von Erwin J. Frasl
Der Präsident des Seniorenrats Karl Blecha appelliert an Finanzminister Josef Pröll die Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages für Pensionisten rückwirkend zu korrigieren.
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Karl Blecha, Präsident des Seniorenrats, appelliert an Finanzminister Josef Pröll Netto-Pensionskürzungen für Pensionisten zurück zu nehmen
Durch die erfolgte Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages (AVAB) verlieren über 100.000 Ehepaare zwischen 17 und 30 Euro monatlich. Diese Netto-Pensionskürzung, die die Betroffenen als Bestrafung empfinden, muss aufgehoben werde, so der Präsident des Seniorenrats Karl Blecha. Sollte dies abgelehnt werden, wird der Österreichische Seniorenrat - die gesetzliche Interessensvertretung der Senioren - eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VHG) einbringen, informiert Blecha.


Klage erst 2012 möglich

Im Zuge der juristischen Vorarbeiten hat sich herausgestellt, dass für eine Klage ein Bescheid notwendig ist. "Den Steuerbescheid eines Pensionisten werden wir erst im kommenden Jahr bekommen und können daher erst dann die Klage einbringen", weist Blecha, der auch Präsident des Pensionistenverbandes Österreich (PVÖ) ist, auf die mögliche Langwierigkeit des Verfahrens hin. Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Verfassungswidrigkeit von Bundesgesetzen aber auch auf Antrag einer Landesregierung, eines Drittels der Mitglieder des Nationalrates oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates.

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Blecha kritisiert massiven Vertrauensbruch

Dass die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages verfassungswidrig ist, steht für Blecha "außer Zweifel": "Sie stellt einen fundamentalen Vertrauensbruch dar, da der AVAB bereits seit mehr als 40 Jahren besteht und auf die private Lebensgestaltung vor allem jener Steuerpflichtigen, die sich jetzt in Pension befinden, maßgebenden Einfluss hatte.

Blechas zweites Argument: Es handelt sich um eine unsachliche Enteignung, weil der AVAB das Entgelt für die Nichtberücksichtigung der im Rahmen der Unterhaltspflicht bestehenden Belastung des (in der Regel) Ehemannes gegenüber der Ehefrau darstellt.

Verstoß auch gegen Gleichheitsgrundsatz

Blecha sieht in der AVAB-Streichung aber auch einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz. "Darauf haben wir bereits im Rahmen des Begutachtungsverfahrens aufmerksam gemacht", so Blecha: "Die Gleichbehandlung von Pensionistenhaushalten mit AVAB und Erwerbstätigenhaushalten mit AVAB ist eine sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung: Ungleiches wird gleich behandelt, da die Lebenssituation von Pensionistinnen und Pensionisten gegenüber den Aktiven eine völlig andere ist - Pensionisten können ihre Situation nicht mehr ändern, können nicht mehr arbeiten gehen oder Kinder bekommen. Die Förderung der Berufstätigkeit für Frauen ist sicherlich ein wichtiges arbeitsmarkt- und frauenpolitisches Ziel, trifft aber ausschließlich auf Menschen im Erwerbsalter zu."

Blecha führt auch ins Treffen, dass zum Beispiel mit dem Arbeitnehmer-Absetzbetrag es für Arbeitnehmer eine pauschale Abgeltung für Sonderausgaben gibt und der AVAB eine pauschale Abgeltung eines Alleinverdieners mit nur einem Einkommen für dessen allein zu tragende Doppelbelastung darstellt.

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