Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate haben den meisten Bürgern klar gemacht, dass sich bei Antritt der gesetzlichen Pension eine empfindliche Lücke zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der gesetzlichen Alterspension auftut, und so haben viele ihre Sparanstrengungen für das Alter erhöht.
Neben den klassischen Sparkonten hat der Gesetzgeber schon vor Jahren die Möglichkeit für Unternehmen und Arbeitnehmer geschaffen, eine Betriebliche Kollektiv-Versicherung (BKV) oder Pensionskassen als zweite Säule der Altervorsorge aufzubauen. Als dritte (individuelle) Säule der Altersvorsorge wurde vom Gesetzgeber die staatlich geförderte sogenannte „Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV)“ geschaffen.
In all diesen Bereichen mußten die Berechtigten bisher schwere Verluste hinnehmen.
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So vermeiden Sie Fallen
In die betriebliche Kollektiv-Versicherung wechseln?
Damit stehen all jene, die für ihr Alter vorgesorgt haben, vor schwierigen Entscheidungen. Zumal die Zeit drängt: Denn der Gesetzgeber hat für Pensionskassen-Pensionisten mit der Reform im vergangenen Jahr u.a. die Möglichkeit geschaffen, bis spätestens 31. Oktober 2013 in eine betriebliche Kollektiv-Versicherung (BKV) zu wechseln.
Die Wiener Städtischen Versicherung hat bereits damit begonnen, Pensionskassen-Berechtigte für einem Wechsel zu einer Betriebliche Kollektivversicherung auf Basis einer Lebensversicherung zu umwerben. Aus der Sicht der Wiener Städtischen Versicherung bringt ein Wechsel in eine Garantievariante einer Lebensversicherung stabile Erträge, während Gelder, die bei einer Pensionskasse angelegt sind, großen Schwankungen unterliegen. Nachteil eines Umstiegs von einer Pensionskasse zu einer Betriebliche Kollektiv-Versicherung: Der Buchverlust bei der Vermögensübertragung können über der Zehn-Prozent-Marke liegen.
Fritz Janda, Geschäftsführer des Fachverbandes der Pensionskassen, warnt bei einem Wechsel von einer Pensionskasse in eine Betriebliche Kollektiv-Versicherung zudem vor maßgeblichen Verlusten bei der Höhe der privaten Zusatz-Pension. Denn mit dem Wechsel von einer Pensionskasse in eine Betriebliche Kollektiv-Versicherung ändere sich automatisch auch der Rechnungszins, womit die Höhe der Zusatz-Pension sinkt. Als Faustformel gilt dabei: Ein Prozent niedrigerer Rechnungszins bedeutet eine um etwa zehn Prozent niedrigere Zusatz-Pension.
Wechsel innerhalb des Pensionskassen-Modells
Wechselmöglichkeiten gibt es mittlerweile aber auch innerhalb des Pensionskassen-Modells hin zu einen Firmenpensionsvertrag, der die Anfangspension garantiert. Damit Sie jetzt die richtigen Entscheidungen treffen, sollten Sie als Pensionskassen-Pensionist jetzt unbedingt schriftliche Angebote Ihrer Pensionskasse und von Versicherungen einholen, die zeigen, ob sich ein Wechsel innerhalb des Pensionskassen-Modells für Sie lohnt oder ob ein Wechsel zu einer Betriebliche Kollektivversicherung für Sie Sinn macht.
Künftige Pensionskassen-Pensionisten haben mehr Zeit: Ab 55 Jahren können sie jedes Jahr entscheiden, ob sie umsteigen wollen, indem sie ihre Pensionskasse bis 31. Oktober eines Jahres entsprechend informieren, womit der Wechsel per 1.Jänner des nächsten Jahres erfolgen kann.
Mein Tipp: Vergleichen Sie daher vor einer Geldanlage immer die Zinssätze der Banken - zum Beispiel mit Hilfe des Geldanlage-Vergleichs von Biallo.at oder tagesgeld-vergleich.at, damit Sie sich den bestmöglichen Zinssatz für Ihre Geldanlage sichern können.