Die Kreditvertragsgebühr wird abgeschafft: Es handelt sich dabei um 0,8 bis 1,5 Prozent der Kreditsumme. Also, wenn möglich, dann erst im neuen Jahr den Kredit unterschreiben.
Zu viel gezahltes Geld retour verlangen: Immer wieder fallen Zahlungen an, die eigentlich nicht notwendig sind. Oft lässt sich das zu viel bezahlte Geld mit geringem Aufwand zurück holen. Dazu gehören:
- Letzte Chance für die Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen aus 2007: Lag eine Mehrfachversicherung vor, lohnt es sich zu kontrollieren, ob über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet wurden.
Tipp: Kommt es zu einer Rückerstattung, ist diese lohn- bzw. einkommenssteuerpflichtig.
- E-Card Gebühr: Bei mehreren Dienstverhältnissen kann die E-Card-Gebühr mehrmals anfallen. Die Service-Gebühr der E-Card beträgt zehn Euro und wird im November vom Gehalt abgezogen. Bei mehreren Dienstverhältnissen wird die Gebühr auch mehrfach eingehoben.
Tipp: Den Gehaltszettel im November genau kontrollieren. Und im Fall des Falles eine Kopie samt formlosen Antrag an die Gebietskrankenkasse schicken, damit das zu viel bezahlte Geld rücküberwiesen wird.