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Honorarkonto
 
26.06.2009

Honorarkonto Neue Wahlfreiheit für Ärzte

Von Erwin J. Frasl
Oberösterreichs Ärzte sind in Zukunft nicht mehr gezwungen, ein Verrechnungskonto bei der Hypo Oberösterreich zu unterhalten. So die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich verurteilt, weil jeder in Oberösterreich niedergelassene Arzt ein Verrechnungskonto bei der Hypo Oberösterreich eröffnen muss. Ärzte, die sich weigern, müssen wegen des damit verbundenen Aufwands eine höhere Kammerumlage an die Ärztekammer für Oberösterreich zahlen. Das beeinträchtige die Dienstleistungsfreiheit und verstoße gegen Gemeinschaftsrecht. Banken anderer EU-Länder würden ausgeschlossen, so der Europäische Gerichtshof.
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Ab 2011 Verrechnung direkt über Ärztekammer

Das Verrechnungskonto bei der Hypo Oberösterreich dient der Abwicklung der Beiträge an die Oberösterreichische Ärztekammer und der Ärztehonorare der Gebietskrankenkasse. Die Oberösterreichische Ärztekammer stellt nun ihr EDV-System um und wird ab 2011 die Verrechnung mit den Ärzten, die bisher mit Hilfe der Hypo Landesbank erfolgt, selbst durchführen.
Die Hypo Oberösterreich

Die Hypo Oberösterreich befindet sich zu 50,57 Prozent im Eigentum des Landes Oberösterreich. 48,59 Prozent der Aktien hält die Hypo Holding GmbH. An der Hypo Holding GmbH sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, die Generali AG sowie die Oberösterreichische Versicherung AG beteiligt.
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