Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich verurteilt, weil jeder in Oberösterreich niedergelassene Arzt ein Verrechnungskonto bei der
Hypo Oberösterreich eröffnen muss. Ärzte, die sich weigern, müssen wegen des damit verbundenen Aufwands eine höhere Kammerumlage an die
Ärztekammer für Oberösterreich zahlen. Das beeinträchtige die Dienstleistungsfreiheit und verstoße gegen Gemeinschaftsrecht. Banken anderer EU-Länder würden ausgeschlossen, so der Europäische Gerichtshof.