Österreichs Pensionsversicherungsanstalten überweisen die Pensionen jeweils schon vor dem Monatsersten. Aber auch wenn das Geld dann am Konto verbucht ist, heisst das nicht, dass es zur Verfügung steht, macht Karl Blecha, Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs und Präsident des Seniorenrates, aufmerksam. Denn, wer sich über den frühen Eingang auf seinem Konto freut und Geld schon vor dem Wertstellungsdatum abhebt, muß seiner Bank hohe Überziehungszinsen zahlen.
Eine neue EU-Richtlinie soll dieser Praxis ab November 2009 einen Riegel vorschieben. Der designierte Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich Hermann Haneder fordert daher die Banken auf, bis dahin einen Hinweis auf dem Kontoauszug anzubringen, dass die Pension erst am Monatsersten spesenfrei bezogen werden kann.
Lange Überweisungszeiten der Banken
Die Pensionsversicherungsanstalten überweisen die Pensionen wegen der langen Überweisungszeiten der Banken bereits mehrere Tage vor der Fälligkeit. „Das macht sich für die Banken bezahlt, denn das Kundengeld kann kurzfristig bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) oder am Geldmarkt „geparkt" werden und bringt für die Kreditinstitute nach Schätzung der Bundesarbeitskammer jährlich über 20 Millionen Euro Zinsertrag“, erklärt Finanzexperte Ernst Hafrank von der Arbeiterkammer Niederösterreich.
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EU erlaubt bis Ende 2011 maximal drei Tage Überweisungszeit
Ab Herbst 2009 werden die Pensionsversicherungen die Pensionszahlungen nicht mehr einige Tage vor Fälligkeit überweisen müssen. Denn ab November 2009 schiebt die EU-Richtlinie PSD Payments Services Directive (PSD) der bankfreundlichen Praxis der ungeregelten Überweisungszeiten einen Riegel vor. Die PSD-Richtlinie schreibt vor, dass Überweisungen bis Ende 2011 maximal drei Geschäftstage dauern dürfen (Wochenenden und Feiertage verlängern die Frist).
2012 dürfen Überweisungen nur einen Tag dauern
Ab 2012 dürfen Überweisungen nur noch einen Tag dauern. Auch darf das Absenderkonto erst dann belastet werden, wenn der Auftrag tatsächlich ausgeführt ist, also nicht schon, wenn der Überweisungsbeleg abgegeben wird. Der überwiesene Geldbetrag hat spätestens an jenem Tag von der Empfängerbank wertgestellt zu werden, an dem er der Bank gutgeschrieben wird. „Die österreichische Unsitte, dass Geldeingänge erst am nächsten Tag valutiert werden, gehört dann endgültig der Vergangenheit an“, freut sich Haneder.
Ausnahme für die Post
Da sich aber noch immer nicht alle Pensionisten ihre Pension auf ein Pensionskonto überweisen lassen, sondern vom Briefträger zugestellt bekommen, verhandelt der Präsident des Seniorenrates Karl Blecha „über eine Ausnahme für die Österreichische Post". Denn diese ist gesetzlich „verpflichtet, den Pensionisten auf deren Wunsch die Pensionen rechtzeitig, das heisst am Monatsersten, zuzustellen“. Da dies aber für die Post nur dann möglich ist, wenn sie die Pensionen von den Pensionsversicherungsanstalten einige Tage vorher bekommt, muss es für die Post eine Ausnahme geben, so Blecha.
Die Pension muss spätestens am 1. des Kalendermonates am Konto des Pensionsbeziehers zur Verfügung stehen, sollte dies ein Feiertag, Samstag oder Sonntag sein, dann am vorliegenden Werktag. Nach Eingang der Überweisungsmeldung bei den jeweiligen Bankinstituten werden die einzelnen Pensionsbeträge auf die Empfängerkonten „aufgeteilt" und gebucht. Die KontoinhaberInnen erkennen eine Buchungszeile „Pension-PVA" am Kontoauszug und auch im aktuellen Kontostand ist der überwiesene Betrag bereits berücksichtigt. Im Glauben, dass die Pension tatsächlich schon zur Verfügung steht, wird die Pension schon einige Tage vor Monatsbeginn abgehoben oder es werden Überweisungen getätigt. Die Folge: Das Konto wird mit Überziehungszinsen belastet.