Es gibt zwei Varianten der ungewollten Kontoabbuchung, erinnert die AK Tirol: Bankkunden haben einen Einziehungsauftrag erteilt, aber der abgebuchte Betrag entspricht nicht der Vereinbarung. Hier haben Bankkunden acht Wochen Zeit, den Betrag von ihrer Bank rückbuchen zu lassen. Oder ein Bankkunde hat nie einen Auftrag erteilt, trotzdem bucht ein Unternehmen zum Beispiel einen Mitgliedsbeitrag ab. Hier haben Bankkunden sogar 13 Monate Zeit, um ihr Geld zurückbuchen zu lassen.
Das gilt bei einer Einzugsermächtigung
Bei einer Einzugsermächtigung erteilen Bankkunden einem Unternehmen (zum Beispiel einem Stromversorger oder einer Telefongesellschaft) die Ermächtigung, den jeweils ausständigen Betrag selbst vom Konto des Bankkunden einzuziehen, so die AK Tirol. Die Zustimmung des Bankkunden liegt ausschließlich bei dem jeweiligen Unternehmen auf und nicht bei der Bank des Bankkunden. Bei schriftlich erteilten Einziehungsaufträgen beträgt die Einspruchsfrist acht Wochen.
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Das gilt bei einem Lastschriftverfahren
Bei einem Lastschriftverfahren hingegen hinterlegt der Kunde bei seiner Bank den Auftrag, von einem bestimmten Unternehmen veranlasste Abbuchungen durchzuführen.
Das gilt bei einem Dauerauftrag
Beim Dauerauftrag erteilen Bankkunden einmalig schriftlich einen Auftrag an ihr Kreditinstitut wiederkehrende fixe Beträge an einem bestimmten Termin zu überweisen. Wurde der Betrag bereits vom Konto abgebucht, ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. Kunden müssen sich dann direkt mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen, um ein aufgetretenes Buchungsproblem zu bereinigen.
Biallo-Tipp: Kontrollieren Sie alle Ihre Kontoauszüge regelmäßig und sehr genau, um Fehlbuchungen rechtzeitig erkennen und darauf schnell reagieren zu können.