Verbraucher sollten ein Umstiegsangebot der Sparkassen Versicherung AG bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge (PZV) vor Unterschrift genau prüfen. Das raten die Konsumentenschützer der AK.
Aufgrund von Konsumentenanfragen zu einem Umstellungsangebot der Sparkassen Versicherung AG bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV) rät die Arbeiterkammer Tirol, nicht vorschnell und ungeprüft auf das neue Angebot einzugehen. Hintergrund des Angebotes der Versicherung, so die AK Tirol, ist die Tatsache, dass ab 1. Jänner 2010 bei Neuabschlüssen zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ein „Lebenszyklusmodell“ vorgesehen ist, das die Mindestaktienquote reduziert, je näher der Pensionsantritt kommt (30 Prozent Aktienanteil bis 45 Jahre, 25 Prozent zwischen 45 und 45 Jahren und 15 Prozent Aktienanteil ab 55 Jahren). Damit soll das Risiko von Aktienschwankungen mit steigendem Alter reduziert werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit (aber nicht die Verpflichtung!), auch bei laufenden Verträgen (Abschluss vor dem 1.1.2010) innerhalb der ersten 10 Jahre (somit bis zum Ende der steuerlichen Mindestbindefrist) auf das „Lebenszyklusmodell“ umzusteigen.
Nach Prüfung einzelner Angebote der Sparkassen Versicherung, die mehrheitlich zum Versicherungskonzern Wiener Städtische Versicherung gehört, war festzustellen, dass zum Beispiel die garantierte monatliche Privatpension niedriger angegeben wurde als im ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.
Bis zur Klärung, ob diese Vorgangsweise überhaupt den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge entspricht und ob bzw. in wie weit das neue Angebot für den Einzelnen eine Besserstellung bedeutet, sollten Konsumenten mit einer (vielleicht übereilten) Annahme des neuen Angebotes vorsichtig sein und erst nach gründlicher Abwägung der Vor.- bzw. Nachteile endgültig entscheiden, so die AK.