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Telefonauskunft
 
14.09.2010

Telefonauskunft Achtung Kostenfalle

Von Erwin J. Frasl
Überraschend negative Ergebnisse brachte eine Erhebung der AK Tirol bei österreichischen Telefonauskunftsdiensten. Kaum ein Unternehmen informiert transparent über die Kosten, obwohl dies rechtlich verpflichtend vorgeschrieben ist.
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Beschwerden über hohe Telefonkosten

Das Telefon ist für manche Unternehmen ein hilfreiches Instrument geworden, Verbraucher abzuzocken. So beschwere4n sich Konsumenten bei der Arbeiterkammer Tirol darüber, dass ihnen hohe Telefonkosten verrechnet wurden, weil sie bei einem Telefonauskunftsdienst angerufen hatten, um sich eine Telefonnummer heraussuchen zu lassen. Im Zuge des Gespräches und nach Nennung der gesuchten Telefonnummer seien sie gefragt worden, ob sie gleich weiter verbunden werden möchten. Den Konsumenten war nicht bewusst, dass sie auch weiterhin den teuren „Auskunftstarif“ bezahlen müssen, wenn sie gleich zu der gesuchten Telefonnummer weiterverbunden werden.

Auskunftspflichten wurden überwiegend nicht eingehalten

Die AK Tirol hat am 22. Juli 2010 bei sieben österreichischen Auskunftsdiensten bei insgesamt acht verschiedenen Telefonnummern im Vorwahlbereich 118 angerufen und überprüft, ob die Informationspflichten beim Anruf und im Fall der Weitervermittlung eingehalten werden bzw. welche Auskünfte erteilt werden. Das niederschmetternde Ergebnis: Auskunftspflichten sowie insbesondere die Verpflichtung zu transparenten Informationen über die Höhe der Tarife bei einer Weitervermittlung wurden überwiegend nicht eingehalten.

Alle Auskunftsdienste informierten unmittelbar nach Anwählen der Nummer über die maximalen Kosten pro Minute, zwischen maximal 1,35 und 1,81 Euro pro Minute. Sechs von den sieben Diensten boten eine Weitervermittlung an. Nur ein einziger Auskunftsdienst, nämlich jener der Telekom Austria, führte vor der Weitervermittlung explizit die Kosten pro Minute an. Dies, obwohl eine solche Information rechtlich für alle Auskunftsdienste verpflichtend ist.

Bei zwei Auskunftsdiensten (Orange und 118811-Auskunft (Conduit Enterprises) wurde nur gefragt, ob man eine Weitervermittlung wünscht, mit keinem Wort jedoch wurde auf die entsprechenden (hohen) Kosten hingewiesen. Bei vier Auskunftsdiensten wurde zwar gefragt, ob man „zum Auskunftstarif“ weiter verbunden werden möchte. Auch diese Informationen entsprechen nicht der Verpflichtung, dass jeder Nutzer eines Auskunftsdienstes unmittelbar vor der Inanspruchnahme einer Weitervermittlungsfunktion auf das zur Anwendung gelangende Entgelt pro Minute hinzuweisen ist. Der A1-Auskunftsdienst bot überhaupt keine Weitervermittlung an, daher war auch keine entsprechende Information notwendig.
 

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