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Strom und Gas
 
06.04.2011

Strom und Gas Klare Mehrheit für Monatsrechnung

Von Michael Andreas
Angesichts ständig steigender Energiepreise will EU-Energiekommissar Günther Oettinger die Rechte der Verbraucher von Strom und Gas stärken, und die Energieversorger dazu verpflichten, den Verbrauchern künftig monatlich eine detaillierte Verbrauchs- und Kostenrechnung für Strom und Gas dazu übermitteln.
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Klare Mehrheit für Monatsrechnung
„EU-Energiekommissar Günther Oettinger will die Energieversorger zwingen, den Verbrauchern künftig monatlich eine detaillierte Verbrauchs- und Kostenrechnung für Strom und Gas auszuhändigen. Sind Sie für eine solche Regelung?“


So hatte Biallo.at in der regelmäßigen Umfrage "Frasl fragt" erkundet, was die Österreicherinnen und Österreicher vom Vorschlag von EU-Energiekommissar Günther Oettinger halten, der die Energieversorger in der Europäischen Union dazu verpflichten möchte, ihre Kunden monatlich zu informieren, wie es um deren Strom- bzw. Gasrechnung steht. Immerhin lassen die Strom- bzw. Gaskonsumenten in der Europäischen Union jährlich 13 Milliarden Euro förmlich auf der Straße liegen, weil sie nicht wissen, wo sie den günstigsten Strom- bzw. Gas beziehen können bzw. weil sie ihren Strom- bzw. Gaslieferanten nicht wechseln. Das zeigt eine Studie der Europäischen Kommission.
 

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Eine klare Mehrheit der Teilnehmer an der Umfrage „Frasl fragt“ bejaht den Vorschlag von EU-Energiekommissar Günther Oettinger und ist für eine monatliche detaillierte Verbrauchs- und Kostenrechnung für Strom und Gas. Für 29,74 Prozent der Umfrageteilnehmer reicht hingegen eine Jahresabrechnung von Strom und Gas.
10,13 Prozent der Teilnehmer an der Umfrage „Frasl fragt“ sagen „nein“ zu einer monatlichen detaillierten Verbrauchs- und Kostenrechnung für Strom und Gas. 3,08 Prozent der Umfrageteilnehmer antworteten schlicht mit „weiß nicht“.

Fazit: Eine deutliche Mehrheit Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher unterstützt den Vorschlag von EU-Energiekommissar Günther Oettinger, die Energieversorger zu verpflichten, die Strom- bzw. Gaskunden in Zukunft monatlich über deren Energieabrechnung zu informieren.
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