Die Justiz prüft die Vorgänge rund um die Hypo Alpe Adria auf strafrechtliche Relevanz. Aufgrund der jüngst medial transportierten Informationen und einer anonymen Anzeige vom 10.
Dezember 2009 wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das vorläufig gegen Verantwortliche der Bank geführt wird. Untersucht wird der Sachverhalt primär in Richtung Untreue (Paragraf 153 StGB) und Betrug (Paragraf 146 StGB). Nähere Details können im Hinblick auf die Ermittlungen derzeit nicht bekannt gegeben werden. Die Vorwürfe werden sorgfältig untersucht. Auf die Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach dem Gesetz ist das Ermittlungsverfahren von der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zu führen. Konkret ist das die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Nach Mitteilung des Leiters dieser Anklagebehörde führt Staatsanwalt Mag. Andreas Höbl den Fall. Der Niederösterreicher war zuvor zehn Jahre als Staatsanwalt und Gruppenleiter in St. Pölten und als Oberstaatsanwalt in Wien tätig. Er ist eines der erfahrensten Mitglieder der Behörde.