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Steuertipp
 
24.11.2012

Steuertipp Wer den Pendlerzuschlag nützen kann

Von Erwin J. Frasl
Der Pendlerzuschlag soll Geringverdienern, die die Pendlerpauschale nicht nützen können, zugute kommen.
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Die Pendlerpauschale reduziert lediglich die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, im Schnitt wird ein Pendlerpauschalen-Bezieher mit rund 40 Prozent des Pauschalbetrages entlastet.

Seit 2009 können pendelnde Wenigverdiener, so ferne sie die Kriterien für die Pendlerpauschale erfüllen, aber mangels Lohnsteuerpflicht nichts davon haben, den sogenannten Pendlerzuschlag geltend machen. Sie bekommen dadurch bis zu 130 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück (inklusive Arbeitnehmerabsetzbetrag bis zu 240 Euro).

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Dieser Betrag soll nun um sechs Euro erhöht werden. "Das entspricht gerade einmal 4,8 Litern Benzin, wenn man die Teuerung durch die drohende Mineralölsteuererhöhung mit einbezieht", kritisiert der Verkehrswirtschaftsexperte des Autofahrerclubs ÖAMTC Martin Grasslober.

Aktuelle Zahlen des Finanzministeriums belegen, dass im Jahr 2009 insgesamt 104.000 Personen den Pendlerzuschlag erhalten haben, rund zwei Drittel davon waren Frauen. "Das zeigt, dass vor allem Pendlerinnen aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Anspruch auf Pendlerpauschale haben", so Grasslober.

Um Wenigverdiener und atypisch Beschäftigte - also vor allem Frauen und junge Arbeitnehmer - fair zu entlasten, fordert der ÖAMTC die Einführung einer treffsicheren Mobilitätspauschale, in der Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale sowie Pendlerzuschlag verschmelzen. "Die derzeitige Form deckt oft nur vier bis zwölf Prozent der jährlichen Kosten für den Arbeitsweg mit dem Pkw", so der ÖAMTC-Experte. "Und sie ist weit davon entfernt, treffsicher zu sein."

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